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ral-Direktion, und vierteljährig die vor-
geschriebenen allgemeinen Geschäfts-Tabellen
zum Ministerium einzusenden.
G. 6. Endlich hat derselbe das einschlägige
Dienstes-Personal in allen Dienstes-Beziehun-
gen theils selbst zu beobachten, theils beobach-
ten zu lassen, und hienach eine Qualifikations=
Liste sowohl über das aktive Dienstes-Personal,
als über die Dienstes-Adspiranten zu führen.
B. In Rücksicht auf die Ober-Bau-
räthe.
6. 7. Die Ober-Bauräthe und der Assessor
sind die beständigen Mitglieder der wöchentli-
chen Sizungen.
S. 8. Sie haben die ihnen zugetheilten
Arbeiten jedesmal ungesäumt vorzunehmen
und zu erledigen.
G. H. Ueber Gegenstände von Wichtigkeir,
welche durch Restkripte erledigt werden müssen,
haben sie schriftliche Vor= und Anträge ad
Acte zu verfassen.
. 10. Sie sind verbunden über die Bü-
reau-Ordnung zu wachen, und die Verab-
säumung oder Verlezung der Dienstes-flich-
ten nicht nur persönlich zu ahnden, sondern
auch dem Vorstande-Anzeige davon zu ma-
chen, welcher, nach Beschaffenheit des Falls,
das Ministerium davon in Kenneniß sezt.
6. rI. In Abwesenheit des Vorstandes
versiehe der älteste Ober-Baurath die Ausferti-
gungs-Entwürfe mit dem Revidit, und unter-
zeichnet die Anträge an das Ministerium mit
dem Beisaze: „In Abwesenheit des General=
Direktors.“
1624
C In Röcksicht auf den Sekrecér.
S. 1a. Der Sekretär ist mie der Leitung
des laufenden Dienstes der Kanzlei im ganzen
Umfange desselben beauftragt.
S. 13. Er selbst führt das Geschafis-
Protokoll in monatlichen Heften.
. r4. Er trägt jeden Einlauf auf der
Stelle in das Geschäfts-Protokoll, und
bringt ihn dann zur Repartition des Vor-
standes.
H. 15. Er befördert hierauf den Einlauf
zur Registratur, und zur Beifügung der Ver-
akten, bemerkt in seinem Protokolle, ob welche
beigelegt wurden oder nicht, und bringt hie-
nach den Einlauf an den treffenden Referenten.
§. 16. Er wohnt den wöchentlichen Si-
zungen bei, und traͤgt die Resultate derselben
in die einschlägigen Abtheilungen des Ge-
schäfts-Protokolls ein.
G. 17. Er läße von allen unmittelbaren
Ausfertigungen des Büreau die NReinschriften
fertigen, legt sie dem Vorstande zur Unter-
schrift vor, und besorgt, nach gleichmässiger
Eintragung in das Geschäfts-Protokoll, die
Expedition. Er bleibt dem zufolge für eine
jede Auskunft über einen Geschäáfts -Numer
von ihrem Ein= bis zu ihrem Auslaufe ver-
antwortlich.
G. 13. Er verfaßt über alle unmittelbare
Ausfertigungen der Sektion einen Siegel-
Zettel, welcher täglich und noch vor der Er-
pedition, durch den General: Sekretär an das
Ministerium gebracht werden muß.