Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1623 
ral-Direktion, und vierteljährig die vor- 
geschriebenen allgemeinen Geschäfts-Tabellen 
zum Ministerium einzusenden. 
G. 6. Endlich hat derselbe das einschlägige 
Dienstes-Personal in allen Dienstes-Beziehun- 
gen theils selbst zu beobachten, theils beobach- 
ten zu lassen, und hienach eine Qualifikations= 
Liste sowohl über das aktive Dienstes-Personal, 
als über die Dienstes-Adspiranten zu führen. 
B. In Rücksicht auf die Ober-Bau- 
räthe. 
6. 7. Die Ober-Bauräthe und der Assessor 
sind die beständigen Mitglieder der wöchentli- 
chen Sizungen. 
S. 8. Sie haben die ihnen zugetheilten 
Arbeiten jedesmal ungesäumt vorzunehmen 
und zu erledigen. 
G. H. Ueber Gegenstände von Wichtigkeir, 
welche durch Restkripte erledigt werden müssen, 
haben sie schriftliche Vor= und Anträge ad 
Acte zu verfassen. 
. 10. Sie sind verbunden über die Bü- 
reau-Ordnung zu wachen, und die Verab- 
säumung oder Verlezung der Dienstes-flich- 
ten nicht nur persönlich zu ahnden, sondern 
auch dem Vorstande-Anzeige davon zu ma- 
chen, welcher, nach Beschaffenheit des Falls, 
das Ministerium davon in Kenneniß sezt. 
6. rI. In Abwesenheit des Vorstandes 
versiehe der älteste Ober-Baurath die Ausferti- 
gungs-Entwürfe mit dem Revidit, und unter- 
zeichnet die Anträge an das Ministerium mit 
dem Beisaze: „In Abwesenheit des General= 
Direktors.“ 
  
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C In Röcksicht auf den Sekrecér. 
S. 1a. Der Sekretär ist mie der Leitung 
des laufenden Dienstes der Kanzlei im ganzen 
Umfange desselben beauftragt. 
S. 13. Er selbst führt das Geschafis- 
Protokoll in monatlichen Heften. 
. r4. Er trägt jeden Einlauf auf der 
Stelle in das Geschäfts-Protokoll, und 
bringt ihn dann zur Repartition des Vor- 
standes. 
H. 15. Er befördert hierauf den Einlauf 
zur Registratur, und zur Beifügung der Ver- 
akten, bemerkt in seinem Protokolle, ob welche 
beigelegt wurden oder nicht, und bringt hie- 
nach den Einlauf an den treffenden Referenten. 
§. 16. Er wohnt den wöchentlichen Si- 
zungen bei, und traͤgt die Resultate derselben 
in die einschlägigen Abtheilungen des Ge- 
schäfts-Protokolls ein. 
G. 17. Er läße von allen unmittelbaren 
Ausfertigungen des Büreau die NReinschriften 
fertigen, legt sie dem Vorstande zur Unter- 
schrift vor, und besorgt, nach gleichmässiger 
Eintragung in das Geschäfts-Protokoll, die 
Expedition. Er bleibt dem zufolge für eine 
jede Auskunft über einen Geschäáfts -Numer 
von ihrem Ein= bis zu ihrem Auslaufe ver- 
antwortlich. 
G. 13. Er verfaßt über alle unmittelbare 
Ausfertigungen der Sektion einen Siegel- 
Zettel, welcher täglich und noch vor der Er- 
pedition, durch den General: Sekretär an das 
Ministerium gebracht werden muß.
	        
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