Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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§. 23. Nach vorgegangener Prüfung 
werden nicht nur den Eleven nach Maß 
ihrer Fähigkeit und Verwendung von der 
Direktion des statistischztopographischen Bü- 
reau unter Mitunterschrift des theoretischen 
und Zeichnungs-Lehrers die Zeugnisse aust- 
gefertigt, sondern die Direktion erstattet auch 
über die Resultate Bericht an das Ministe- 
rium. 
I. 24. Auf die fähigsten und ausge- 
zeichnesten Eleven, welche zu diesem Behufe 
nach dem Grade ihrer Fähigkeiten in ein 
ordentlich klassificirtes Tableau gebracht wer- 
den, wird bei künftigen Anstellungen im 
statistisch= topvographischen Büreau vorzügli- 
che Rücksicht genommen werden; inzwischen 
hört nach vollendetem Lehrkurse die monat- 
liche Unterstützung der Eleven auf, um sol- 
che neu angehenden Schülern zuwenden zu 
können. 
München den 2. Oktober 1300. 
  
(Die Konkursprüfung der Aspiranten zum Staats- 
dienste im Finanzfache im Lechkreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Mit Bezug auf die im IXV. Stücke 
des heurigen Regierungsblates Seite 1535 
von dem königlichen General -Kommissa- 
riate des Lech-Kreises geschehenen Aus- 
schreibung des gewöhnlichen Prüfungs-Kon- 
kurses der Alpiranten zum Civil-Staats= 
Renste auf den 6. November l. J. wird von 
der unterfertigten königlichen Finanz-Direktion 
in Gemäßheit der allerhöchsten Verordnung 
vom 3. August l. J., in dem LVIII. Seücke 
1664 
bes heurigen Regierungsblatts, Seite 1330, 
denjenigen Kandidaten, welche zu Dienstes- 
stellen im Finanzfache aspiriren, hiemit er- 
öffnet, daß von selbiger die Prüfung im 
Finanzfache sogleich nach geendigter Prüfung 
bei dem königlichen General-Kommissariate 
vorgenommen werden solle; und es haben 
sich daher sämtliche nach jener allerhöchsten 
Verordnung zu dieser Prüfung geeigneten 
Kandidaten 83 Tage zuvor unter Beilegung 
der erfoderlichen Qualifkkations-Beweise 
schriftlich anher zu melden, sonach das Wei- 
tere zu gewärtigen. 
Augéburg den 6. Oktober r809. 
Königliche Finanz-Direktion des 
Lech-Kreises. 
von Seutter. 
Vogl. 
  
(Beiträge für die verungläckten Einwohner zu 
Stadtamhof betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
An freiwilligen Beiträgen für die ver- 
unglückten Bewohner zu Stadtamhof fnd 
ferner eingegangen: 
von dem königlich baierischen Offizier= 
Korps zu Nottenberg 28 fl. orkr. 
vom königlichen Landgerichte Weilheim 
eine Nachsendung von der Pfarrei Aidling 
2 fl. Sduke. 
von dem königlich baierischen General= 
Konmissariate des Salzach-Kreises eine 
Nachsendung aus der Pfarr-Gemeinde Pang, 
Landgerichts Rosenheim 20 fl. 4 kr. 
von dem vorgenannten königlichen Gene- 
ral:= Kreis = Kommissariate eine weitere Ueber-
	        
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