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§. 23. Nach vorgegangener Prüfung
werden nicht nur den Eleven nach Maß
ihrer Fähigkeit und Verwendung von der
Direktion des statistischztopographischen Bü-
reau unter Mitunterschrift des theoretischen
und Zeichnungs-Lehrers die Zeugnisse aust-
gefertigt, sondern die Direktion erstattet auch
über die Resultate Bericht an das Ministe-
rium.
I. 24. Auf die fähigsten und ausge-
zeichnesten Eleven, welche zu diesem Behufe
nach dem Grade ihrer Fähigkeiten in ein
ordentlich klassificirtes Tableau gebracht wer-
den, wird bei künftigen Anstellungen im
statistisch= topvographischen Büreau vorzügli-
che Rücksicht genommen werden; inzwischen
hört nach vollendetem Lehrkurse die monat-
liche Unterstützung der Eleven auf, um sol-
che neu angehenden Schülern zuwenden zu
können.
München den 2. Oktober 1300.
(Die Konkursprüfung der Aspiranten zum Staats-
dienste im Finanzfache im Lechkreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Mit Bezug auf die im IXV. Stücke
des heurigen Regierungsblates Seite 1535
von dem königlichen General -Kommissa-
riate des Lech-Kreises geschehenen Aus-
schreibung des gewöhnlichen Prüfungs-Kon-
kurses der Alpiranten zum Civil-Staats=
Renste auf den 6. November l. J. wird von
der unterfertigten königlichen Finanz-Direktion
in Gemäßheit der allerhöchsten Verordnung
vom 3. August l. J., in dem LVIII. Seücke
1664
bes heurigen Regierungsblatts, Seite 1330,
denjenigen Kandidaten, welche zu Dienstes-
stellen im Finanzfache aspiriren, hiemit er-
öffnet, daß von selbiger die Prüfung im
Finanzfache sogleich nach geendigter Prüfung
bei dem königlichen General-Kommissariate
vorgenommen werden solle; und es haben
sich daher sämtliche nach jener allerhöchsten
Verordnung zu dieser Prüfung geeigneten
Kandidaten 83 Tage zuvor unter Beilegung
der erfoderlichen Qualifkkations-Beweise
schriftlich anher zu melden, sonach das Wei-
tere zu gewärtigen.
Augéburg den 6. Oktober r809.
Königliche Finanz-Direktion des
Lech-Kreises.
von Seutter.
Vogl.
(Beiträge für die verungläckten Einwohner zu
Stadtamhof betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
An freiwilligen Beiträgen für die ver-
unglückten Bewohner zu Stadtamhof fnd
ferner eingegangen:
von dem königlich baierischen Offizier=
Korps zu Nottenberg 28 fl. orkr.
vom königlichen Landgerichte Weilheim
eine Nachsendung von der Pfarrei Aidling
2 fl. Sduke.
von dem königlich baierischen General=
Konmissariate des Salzach-Kreises eine
Nachsendung aus der Pfarr-Gemeinde Pang,
Landgerichts Rosenheim 20 fl. 4 kr.
von dem vorgenannten königlichen Gene-
ral:= Kreis = Kommissariate eine weitere Ueber-