Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

  
1715 
Zur Stiftungs-Abdministration 
Passau. 
Die Stadt Passau. 
Zur Stiftungs-Administration 
Roͤtz. 
Das koͤnigliche Landgericht Pfaffenhofen 
im Nabkreise. 
Stadtamhof. 
Treßwit. 
Waldmünchen. 
Wetterfeld. 
Die Stade München. 
Zur Stiftungs-Administration 
Tölz. 
Das königliche Landgericht Tölz. 
Zur Stiftungs-Administratton 
Viechtach. 
Das königliche Landgericht Cham. 
Kötziing. 
Viechtach. 
— Wetterfeld. 
Zur Stiftungs-Administration 
Weiden. 
Das königliche Landgericht Eschenbach. 
— Kemnath. 
Pfaffenhofen 
im Nabkreise. 
Sulzbach. 
Waldsassen. 
— – 
(Die Konkurs-Prufung der Adspiranten zum 
Staatsdienste des Finanz-Faches im Ober- 
Donaukreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem das königliche General-Kom- 
missariat des Ober-Donankreises den 14. 
1716 
nächstkünstigen Monats Rovember zur dies- 
jaͤhrigen Konkurs-Prüfung der Adspiranten 
zum Staatsdienste anberaumt hat, so wird 
andurch bekannt gemacht, daß gleich nach 
Beendigung derselben von unterfertigter Stelle 
die Prüfung im Staatswirthschaftlichen, und 
Kameral-Fache werde vorgenommen werden, 
und nach der allerhöchsten Verordnung vom 
3. August dieses Jahres sich solcher diejenigen 
Kandidaten, welche auch zu Dienstes= Stellen 
im Finanz-Fache adspiriren, oder deren künf- 
tige Stellen finanzielle Kenntnisse erfodern, 
zu unterwerfen, vorher aber schriftlich zu 
melden haben. 
Ulm den 11. Okltober 1809. 
Kdaniglighe Finanz-Direktion des 
Ober-Donaukreises. 
Schober. 
von Hohenrieder. 
(Die Pfarrei Großhabersdorf betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Da nach neuern Untersuchungen von der 
allerhöchsten Stelle anerkannt worden ist, 
daß die gegenwärtig erledigte protestantische 
Pfarrei Großhabersdorf im Laudgerichte 
Kadolzburg, deren Haupteinkommen von der 
Bewirthschaftung der Pfarrfelder und des 
Getreide= und Henzehends abhänge, im 
Durchschnitte einen Ertrag von r600 fl., nach 
Abzug des darauf gelegten Kanons und des 
Beitrages in die Pfarr-Vakatur-Kasse, ger 
währe, wovon jedoch die, noch nicht regu- 
lirte, provisorische Steuer-Anlage noch abzu- 
rechnen seyn wird; so wird dieses zur Berich- 
tigung der, im Regierungsblatte l. J. Stück
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.