Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1723 
Wie sich diese ibrer Zahl nach, nach den 
verschiedenen Religions-Parteien, 
dann dem Buͤrger- und Bauernstande 
abtheilen, ist zugleich zu wissen noͤthig. 
Diesem sind beizufuͤgen: 
a)Ddie Geburts-Trauungs= und Ster- 
belisten; 
b) die Uebersicht der Verstorbenen 
nach Alter, Geschlecht und Krankbeiten; 
3) über die vorzüglichsten roben 
Produkte des Mineralreich's, ihren 
ungefähren Wertb und Absaz: 
4) über die vorzuüglichsten Produk- 
te des Pflanzenreichs, unter der Be- 
merkung der Größe des Grund und Bodens, 
des Quantums der Aussaat und des Ertrags 
der Erndte, dann der übrigen wich tigsten 
Gattungen von Früchten. 
. Die Amtsbehörden baben zu dieser Tabelle 
nicht nur die Materialien der Steuer-Rek- 
tifkation, die Flur= und Zebentbeschreibun- 
gen, die Vermessungs-Register und Deserip- 
tionen der Waldungen zu beunzen, und von 
den Rentämtern und Forststellen zur Einsicht 
zu verlangen, sondern rücksichtlich der Aus- 
saat und des Ertrags des Bodens hauptsäch- 
lich die verständigsten tandwirtbe jedes Orts 
zu vernehmen. Won diesen ist anzugeben: 
wie sich die ganze Ortsflur nach der Tag- 
werks= oder Morgenzahl des beßten, 
mittelmässigen und schlechten Bo- 
dens eintbeilen lasse; was jede Klasse 
dieses Erdreichs im Durchschnitte zur Aus- 
saak auf den Morgen oder das Tagwerk nach 
1724 
allen Getreidsorten erfodern, und was lejte- 
res dafür in der Erndte an Schobern, und 
diese an Körner Quantum ertrage? 
Das auf die Total-Summe zu berechnende 
Facit ist, nach Abzug des jährlich unange- 
bauten Feldes, sodann in die Orts-Tabelle 
einzusezen; 
§) über die Produkte des Tbhier- 
reichs, oder den Viebstand an Pferden, 
Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen. 
Sonstige vorzuͤgliche Gattungen sind 
in den Anmerkungen summarisch anzu- 
fübren; 
6) über den Seidenbau. Hierüber 
ist in denjenigen südlichen Theilen Unsers 
Reichs, wo solcher mit Erfolg getrieben wird, 
eine eigene besondere Tabelle, und 
zwar: 
a) über den Gewinn 
a.) an Coccons nach Zahl und Gewicht, 
□.) an roher Seide nach baierischen 
Pfunden; 
b) über den Absaz der roben Seide, und 
dessen Werth zu Gelde 
a.) im Inlande, 
G.) im Auslande 
beizulegen; 
7) über die bestebenden Manufak= 
turen und Fabriken, nach der Zabl der- 
selben, und ihrer Arbeiter, den Werth ih- 
rer jährlichen Fabrikate, ihren Absaz im 
In und Auslande, und den Berbrauch 
von inländischen und ausländischen Mate 
rialien;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.