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Wie sich diese ibrer Zahl nach, nach den
verschiedenen Religions-Parteien,
dann dem Buͤrger- und Bauernstande
abtheilen, ist zugleich zu wissen noͤthig.
Diesem sind beizufuͤgen:
a)Ddie Geburts-Trauungs= und Ster-
belisten;
b) die Uebersicht der Verstorbenen
nach Alter, Geschlecht und Krankbeiten;
3) über die vorzüglichsten roben
Produkte des Mineralreich's, ihren
ungefähren Wertb und Absaz:
4) über die vorzuüglichsten Produk-
te des Pflanzenreichs, unter der Be-
merkung der Größe des Grund und Bodens,
des Quantums der Aussaat und des Ertrags
der Erndte, dann der übrigen wich tigsten
Gattungen von Früchten.
. Die Amtsbehörden baben zu dieser Tabelle
nicht nur die Materialien der Steuer-Rek-
tifkation, die Flur= und Zebentbeschreibun-
gen, die Vermessungs-Register und Deserip-
tionen der Waldungen zu beunzen, und von
den Rentämtern und Forststellen zur Einsicht
zu verlangen, sondern rücksichtlich der Aus-
saat und des Ertrags des Bodens hauptsäch-
lich die verständigsten tandwirtbe jedes Orts
zu vernehmen. Won diesen ist anzugeben:
wie sich die ganze Ortsflur nach der Tag-
werks= oder Morgenzahl des beßten,
mittelmässigen und schlechten Bo-
dens eintbeilen lasse; was jede Klasse
dieses Erdreichs im Durchschnitte zur Aus-
saak auf den Morgen oder das Tagwerk nach
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allen Getreidsorten erfodern, und was lejte-
res dafür in der Erndte an Schobern, und
diese an Körner Quantum ertrage?
Das auf die Total-Summe zu berechnende
Facit ist, nach Abzug des jährlich unange-
bauten Feldes, sodann in die Orts-Tabelle
einzusezen;
§) über die Produkte des Tbhier-
reichs, oder den Viebstand an Pferden,
Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen.
Sonstige vorzuͤgliche Gattungen sind
in den Anmerkungen summarisch anzu-
fübren;
6) über den Seidenbau. Hierüber
ist in denjenigen südlichen Theilen Unsers
Reichs, wo solcher mit Erfolg getrieben wird,
eine eigene besondere Tabelle, und
zwar:
a) über den Gewinn
a.) an Coccons nach Zahl und Gewicht,
□.) an roher Seide nach baierischen
Pfunden;
b) über den Absaz der roben Seide, und
dessen Werth zu Gelde
a.) im Inlande,
G.) im Auslande
beizulegen;
7) über die bestebenden Manufak=
turen und Fabriken, nach der Zabl der-
selben, und ihrer Arbeiter, den Werth ih-
rer jährlichen Fabrikate, ihren Absaz im
In und Auslande, und den Berbrauch
von inländischen und ausländischen Mate
rialien;