Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Die Numern der aus jeder einzelnen 
Frage erhaltenen Klasse werden sum- 
mirt, und diese Summe sodann mit 
der Anzahl der aus diesem Gegen- 
stande vorgelegten Fragen dividtrt. 
Der sich entwerfende Quotient be- 
stimmt durch seine Zahl die Klasse, in wel- 
che der Kandidat aus dem einzelnen Fache 
sich reibt. Wer demnach die Zabl 2 zum 
Quotient erhält, kann in keinem Falle in 
die erste Klasse gesest werden. Diese Vor- 
schrift ist für alle Klassen zu beobachten. 
Um aber dieselbe desto aus führbarer zu ma- 
chen, düefen dem Kandidaten aus keinem 
Fache weniger, als fünf Fragen aufgege- 
ben werden. 
Es versteht sich von selbst, daß jedem 
Kandidaten die gleiche Anzahl von Fragen 
vorgelegt werden muß. 
K. 8. Da bei dieser Berechnungo, Mes 
tbode der Quorient meistens von einer (klei- 
nern oder größern) Fraktion begleitet ist, 
so ist die Regel festgesezt, daß die ganze 
Zabl des Quotienten die Klasse andeu- 
te, und die Fraktion nur den höbe- 
ren oder niedrigern Grad in dies 
ser Klasse bestimme, sofort nur bei der 
Haupt-Berechnung (solg. F.) und der Ver- 
gleichung mehrerer Kandidaten derselben 
Klasse in Anschlag komme. 
F. 20. Auf die nämliche Art, wie nach 
diesen vorbergebenden Bestimmungen bei der 
Klassisskation aus den einzelnen Fächern 
verfabren wurde, geschieht die Total-Klas 
  
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Kfikation des Examinaten bei jeder der drei 
prüfenden Stellen, und endlich die aus der 
ganzen Prüfung: 
die Numern der aus jedem einzelnen 
Fache erhaltenen Klasse werden sum- 
mirt, und diese Summe mit der 
Anzahl der Prüfungs-Fächer dibi- 
dirt. 
Eben so werden bei der, von den drei 
prufenden Stellen vorzunehmenden endlu 
chen Klassifikation: 
die drei Klassen, die der Kandidat 
bei diesen Stelien erhielt, summirt, 
und diese Summe sodann mit der 
Zahl 3' dividirt. 
Der Quotient spricht die Klasse aus, 
in welche der Examinat aus der ganzen 
Pruͤfung sich eignet. 
I. 30. Nach der Erösse der Fraktionen, 
die sich bei einer ganzen Zahl (d. i. dem 
Numer der Klasse) sich befirden, regulirt 
sich die Rangordnung der Kandidaten, die 
sich zu ein: und derselben Klasse eignen, 
jedoch verstehr es sich, daß die kleinere Frak- 
tion der grössern vorzusezen ist. 
I. 31. Nach Anleitung dieser Befstim: 
mungen soll aus den in den Partial-Si, 
zungen formirten Tabellen eine Haupt-“ 
Tabelle zusamengesezt, und diese, als 
Berichts-Beilage mit den Peüfungs-Ak- 
ten an Uns eingesendet werden. In dieser 
Haupt-Tabelle sollen auch die Rumern, 
vielmehr der Rang in der Klasse, welche 
der Kandidat bei jedem ausgeschiedenen De-
	        
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