Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1841 
Königlich-Baierisches 
1342 
Regzie rungsblat t. 
  
LXXXI. Stück. München, Mittwoch den a:. November 1809. 
  
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Die gegenseltige Meslieferung der #nilitärpflich- 
tigen Unterthanen von Baiern und den Ubrigen 
Bundek Sctaaten beweffeud.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nechdem Wir mit den Königen und Für- 
sten des rheinischen Bundes über die ge' 
genseitige Auslieferung der militärpflicheigen 
Individuen überein gekommen sind, so wer- 
den sämtliche sowobl unmittelbare als mit- 
telbare Polizel= Bebörden des Königreichs 
bievon in Kenmtniß geseze, und denselben, 
wegen der Modalität solcher wechselseitigen 
Auslieferungen, nach Maßgobe der ver- 
schiedenen Fälle, solgende Worschriften er- 
tbeilt: 
I. 
Alle der Militärkonstription unterwor- 
senen Unterthanen sämtlicher rheinlscher Bun- 
des Staaten, welche, um sich derselben zu- 
entztehen, in Unserem Gebiete Aufenthalt 
suchen, unk sich nicht über ihre Enrlassung 
aus jenem Verbande hinlänglich zu legitt- 
miren vermögen, sind auf Betreten sogleich 
festzuhalten, und der nächstgelegenen Bebörde 
ihres Staates zur Uebernahme anzuzeigen. 
II. 
Solche Unterthanen der gedachten 
Bundes-Staaten, welche, nicht erst um 
augenblicklich dem Kriegsdienste zu entgehen, 
sondern lingstens seit Jahr und Tag a dato- 
gegenwärtiger Verordnung in Unsere Staa- 
ten gekommen find, ohne ihrer ursprüngli- 
chen Unterthauspflicht gehbrig entlassen zu 
seyn, sind auf jedesmalige amtliche Requt- 
sitien der betreffenden Behörden denselben 
ebenfalls zu extradiren. 
Nach gegenwärtigen Anordnungen, wel- 
che durch das Regierungsblat bekannt ge- 
macht werden, haben Unsere oben eingangsge- 
nannte Aemter und Stellen nicht nur sich 
schuldigst zu achten, sondern auch derselben 
gegenseitige Beobachtung von den Behörden 
der Bundes= Staaten in vorkommenden Fäl- 
len zu gesinnen. 
München den :5. November 1809. 
Max Joseph. 
Freiberr v. Montgelas. 
##muf koniglichen allerhbchsten Befeol 
der General-Sekreer 
Baumüller. 
132
	        
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