Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Gleichstellung nothwendig eintreten soll, Uns 
noch zur Zeit vorbehalten, einstweilen aber 
die Fabrikanten und das Publikum zur ge- 
eigneten Maßnahme hierauf aufmerksam 
gemacht haben. 
Diese Unsere allerhöchsten Entschließun- 
gen werden durch das allgemeine Regierungs- 
blact bekannt gemacht. 
München den 30. März 1810. 
Max Joseph. 
Graf Morawißky. 
Auf königlichen allerhochsten Befehl 
v. Krempelhuber. 
  
Auftrag 
an die Kandgerichte des Regen= und Unter- 
donaukreises. 
(Die rückständigen Anzeigs-Berichte über den 
Zustand der Gefängnisse betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Da mehrere königliche Landgerichte des 
diesseitig königlichen Appellationsgerichts- 
Bezirkes mit ihren über den Zustand der 
dortigen Gefängnisse unter Anlage des Inven- 
tars der Wäsche und Fournituren zu erstat- 
tenden Anzeigs-Berichten für das Jahr 1300 
noch nicht eingekommen sind, und man bei 
gegenwärtig friedlichen Verhältnissen diese 
Gegenstände in einer für den Staat und die 
rallgemeine Sicherheit so wichtigen Sache best- 
meglichst zu beschleunigen gedenket; so wer- 
den die säumigen Landgerichte hiemit aufge- 
sodert, ihre Berichte in Zeit von vierzehn 
Tagen um so gewisser anher einzusenden, 
  
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als solche ausser dessen execotive von ihnen 
erholt werden würden. 
S.raubing den 23. März 1870. 
Königliches Appellations-Gericht 
für den Regen= und Unterdonau- 
Kreis. 
Reich lin. 
Sighart. 
  
Bekanntmachungen. 
Privilegium 
gegen den Nachdruck der vollständigen 
Sammlung sämmtlicher Werke des ver- 
storbenen königlich westphälischen Staatsra- 
thes Johannes von Müller. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Urkunden und fügen hiemit Jedermann 
zu wissen: 
Nachdem Johann Georg Miüller, 
Professor zu Schafhausen eneschlossen 
ist, eine vollstandige Sammlung der 
sämtlichen Werke seines verstorbenen 
Bruders, des königlich westphälischen 
Sctaatsrathes Johannes von Müller 
zu veranstalten, und die Ertheilung eines 
Privilegiums gegen den Nachdruck jener 
Sammlung, deren Verlag der Cottaschen 
Buchhandlung in Tübingen übergeben ist, 
so wie gegen den Verkauf fremder Nach- 
drücke in Unserm Küuigreiche bei Uns nach- 
gesucht hat, — so ertheilen Wir hiedurch 
diesem nüzlichen Unternehmen, wodurch zu- 
gleich das Andenken eines der ausgezeichnet- 
sten Schrifesteller Teutschlands geehret wird,
	        
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