Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

145 
Königlich-Baterisches 
746 
Fegierungshblat t. 
  
XLIV. Stück. München, Sanstag, den r5§. September 1810. 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Die in fremden Kriegsdiensten stehenden Un- 
terthanen des ehemaligen Fürstenthums Re- 
gensburg betreffend.) 
Wir Maximilian Joseoh, 
von Gottes Gnaden Koönig von Balern. 
Aus dem Berichte Unserer Hofkommis 
sion in Regensburg vom 4. vorigen Mo- 
nats haben Wir die Modifkationen ent- 
nommen, unter welchen in dem ehemaligen 
Fürstenthume Regensburg seit dem Jahre 
186 die Milicair-Konscription eingeführe 
gewesen ist. Indem Wir andurch vecord- 
nen, daß für die Zukunft sowohl Unser 
Kantons-Reglement vom Jahre 1304, als 
die spätern in Konscriptions-Gegenständen 
erlassenen Verordnungen in der Stadt und 
dem vormaligen Fürstenthume Regensburg 
ihre vollkommene und durchgängige An- 
wendung, ganz wie in den übrigen Theilen 
Unsers Reiches finden sollen: wollen Wir, 
so viel ins besondere die in sremden Kriegs- 
diensten stehenden Unterthanen der bemerk- 
ten Landestheile betrifft, daß solche, unter 
den in erwähnten Verordnungen angedroh- 
ten Präjudicien öffentlich vorgeladen wer- 
den, binnen Jahreofrist zurückzukehren, und 
sich vor ihrer respekeiven Obrigkeit zu stel- 
len; wo sodann nach Verfluß dieses Ter- 
mins gegen die ungehorsam Ausbleibenden 
nach Vorschrift der Geseze zu verfahren ist. 
München den 3. September 1810. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhochsten Befehl. 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
  
Auftrag 
an die Stadt= und Landgerichte der Isar- 
und Salzachkreise. 
  
(Die Geschäfts -Tabellen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da eine vollständige Uebersicht der ge- 
leisteten Arbeiten und des Geschäftsganges 
von wesentlichem Ruzen ist, und unverkenn- 
baren Einfluß auf eine gründliche und 
(50)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.