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Königlich-Baterisches
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Fegierungshblat t.
XLIV. Stück. München, Sanstag, den r5§. September 1810.
Allgemeine Verordnung.
(Die in fremden Kriegsdiensten stehenden Un-
terthanen des ehemaligen Fürstenthums Re-
gensburg betreffend.)
Wir Maximilian Joseoh,
von Gottes Gnaden Koönig von Balern.
Aus dem Berichte Unserer Hofkommis
sion in Regensburg vom 4. vorigen Mo-
nats haben Wir die Modifkationen ent-
nommen, unter welchen in dem ehemaligen
Fürstenthume Regensburg seit dem Jahre
186 die Milicair-Konscription eingeführe
gewesen ist. Indem Wir andurch vecord-
nen, daß für die Zukunft sowohl Unser
Kantons-Reglement vom Jahre 1304, als
die spätern in Konscriptions-Gegenständen
erlassenen Verordnungen in der Stadt und
dem vormaligen Fürstenthume Regensburg
ihre vollkommene und durchgängige An-
wendung, ganz wie in den übrigen Theilen
Unsers Reiches finden sollen: wollen Wir,
so viel ins besondere die in sremden Kriegs-
diensten stehenden Unterthanen der bemerk-
ten Landestheile betrifft, daß solche, unter
den in erwähnten Verordnungen angedroh-
ten Präjudicien öffentlich vorgeladen wer-
den, binnen Jahreofrist zurückzukehren, und
sich vor ihrer respekeiven Obrigkeit zu stel-
len; wo sodann nach Verfluß dieses Ter-
mins gegen die ungehorsam Ausbleibenden
nach Vorschrift der Geseze zu verfahren ist.
München den 3. September 1810.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhochsten Befehl.
der General-Sekretär
Baumuller.
Auftrag
an die Stadt= und Landgerichte der Isar-
und Salzachkreise.
(Die Geschäfts -Tabellen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da eine vollständige Uebersicht der ge-
leisteten Arbeiten und des Geschäftsganges
von wesentlichem Ruzen ist, und unverkenn-
baren Einfluß auf eine gründliche und
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