Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Königlich-Baierisches

megirungsbtatt

 

II.  Stück.  München,  Mittwoch  den  10.  Jänner  ##ro.

 

Allgemeine  Verordnung.

(Die  Konkurs-Prüfungen  der  Adspiranten  zum
Staatödienste  betreffend.)
Wir  Maximilkan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Batkern.

Durch  einige  Uns  zugegangene  Anfragen
über  den  Sinn  Unserer  allgemeinen  Verordnung
  vom  20.  September  1809,  die  Konkurs-Prüfungender
  Adspiranten  zum  Staatsdienste
  berreffend,  haben  Wir  Uns  bewogen
gefunden,  nachfolgende  Erkldrung  nachzutragen.


Auch  die  Adspiranten  zu  Stadtgerichts-Wechselgerichts-
  und  dergleichen  Stellen,  welchen
  nur  Justizgeschäfte  zugewiesen  sind,  haben
  sich  der  Konkurs-Prüfung  zu  unterwersen,
  und  eine  ausschließende  Prüfung  derselben
  von  den  Justizstellen  findet  künftig
bicht  mehr  statt.

Eben  so  werden  die  zu  Advokatenstellen
adspirirenden  Subjekte  zu  diesen  Konkurs-Prü#-fangen
  gewiesen,  und  die  G.  1.,  2.  und  z.
Unfaer  allgemeinen  Verordnung  vom  17.  Okw##r
  1807,  die  Prüfungen  und  Begutachtungen
  sür  Justiz=  und  Administrativstellen
beueffend,  werden  in  dieser  Hinscht  als  nicht
mehr  anwendbar  erklärt.

Wir  haben  befohlen,  diese  Beschlüße
durch  das  Regierungsblatt  öffentlich  bekannt
machen  zu  lassen.

München  den  4.  Jänner  1810.

Aus  Seiner  Majestaet  des  Königs
Special-Vollmacht.
Graf  v.  Montgelas.  Graf  Morawizky.
Auf  königlichen  allerhchsten  Befehl
der  General  =  Sekretaͤr
Remmer.

 

Bekanntmachungen.

(Die  Konkurs-Prüfungen  der  Aerzte  an  den
Medizinal-Komiceen  zu  München  und  Bamberg
  betreffend.)

Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

In  Gemähheit  der  allerhöchsten  Verordnung
vom  8.  Dezember  1808.  (Regierungsblatt
Stück  LXXll.  Seite  2389)  wird  densenigen
Aerzten,  welche  in  den  Staatsdienst  zu  treten
  wünschen,  und  die  hiezu  gesezlich  erfoderlichen
  Bedingnisse  erfüllt,  aber  noch  keine
Konkurs-Prüfung  bestanden  haben,  hiemit
bekannt  gemacht,  daß  am  Montag  den  2c.
Jänner  1310  bei  den  Medizinal-Komiteen

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