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Die Einkuͤnfte der Pfarrei Treuchtling,
welche aus Widdum, Zeheme, und Stollge-
bühren fließen, sind auf eintausend einhun-
dert achtzig neun Gulden à# kr. berechnet,
dagegen können die Abgaben zur Zeit nicht
angegeben werden. Die übrigen auf dieser
Hfarrei haftenden Lasten sind zu aa fl. 34 kr.
angesezt.
Die Bewerber um diese Pfarrei haben
dich binnen drei Wochen bei unterzeichneter
Seelle zu melden.
Eichstäd: den 13. März 1810.
Königliches General-Kommissarlat
des Altmühl-Kreises.
SGraf von Tassis.
von Heckel.
(Bei#räge für die Bewohner von Stadtamhof
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
An freiwilligen Beiträgen für die ver-
unglückten Bewohner von Stadtamhof sind
wiederholt an unterzeichnetes General-Kom-
missariat eingesendet worden;
Durch das königliche General-Kommissa-
riat des Isar-Kreises von der Gemeinde-
Kammer . . 2 fl. 24 kr.
Durch den Pfarrprovisor zu Ensdorf
im Nabkreise von der Pfarrgemeinde daselbst
12 fl. — kr.
An derlei Beitraͤgen wurden unmittelbar
an das koͤnigliche Laudgericht Stadtanhof uͤber-
macht:
—EeoeW
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Durch das königliche General Kommissa-
riat des Nabkreises von dem Pfarramte
Pfreimd . . . 12 fl. 12 kr.
Durch das königliche General-Kommissa-
riat des Mainkreises von dem königl. Land-
Ferichte Bamberg rechto der Redniz 2 fl. 49 kr.
Von dem Landgerichte Weischenfeld zu
Hollfeld . . . 2 fl. st kr.
Durch den Professor Rökl in Regens-
burg von einer Pfarrgemeinde fl. 30 kr.
Die Kaufmannoschaft von Winterthur
in der Schweitztz . 77 fl. — kr.
Ferner ist durch die vom Konsistorial-
Rath, und Superintendent Doktor Kapp
in Bayreuth fuͤr die verungluͤckten Bewoh-
ner von Regensburg und Stadtamhof veran-
staltete Kollekte die Summe von 2068 fl.
zusammengebracht, und an die in Regens-
burg zur Erhebung solch freiwilliger Beiträge
angeordnete Kommission übermacht worden,
wovon aber an Umsaz-Gebühren wegen der
sich hierunter befundenen 117 fl. preussischer
Münz nach dem Konventions-Fuß 70 fl.
3 kr. 6 hl. und an ausgelegten Posiporto
7 fl. 14 kr. in Abzug gebracht worden sind.
Hiernach verbleiben also noch zur effekriven
Summe 1081 fl. sl kr. 1 hl., wovon er-
sagte Kommission die für die Bewohner von
Stadtamhof gewidmete Hälfte an das dor-
tige Landgericht übermacht hat, mit
990 fl. 51 kr. 1 hl.
Fuͤr diese gutmuͤthigen Beitraͤge wird so-
wohl den Gebern derselben, als den edlen
Menschenfreunden, welche diese Kollekten ver-
anstalret haben, im Namen der verunglück-
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