Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Die Einkuͤnfte der Pfarrei Treuchtling, 
welche aus Widdum, Zeheme, und Stollge- 
bühren fließen, sind auf eintausend einhun- 
dert achtzig neun Gulden à# kr. berechnet, 
dagegen können die Abgaben zur Zeit nicht 
angegeben werden. Die übrigen auf dieser 
Hfarrei haftenden Lasten sind zu aa fl. 34 kr. 
angesezt. 
Die Bewerber um diese Pfarrei haben 
dich binnen drei Wochen bei unterzeichneter 
Seelle zu melden. 
Eichstäd: den 13. März 1810. 
Königliches General-Kommissarlat 
des Altmühl-Kreises. 
SGraf von Tassis. 
von Heckel. 
  
(Bei#räge für die Bewohner von Stadtamhof 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
An freiwilligen Beiträgen für die ver- 
unglückten Bewohner von Stadtamhof sind 
wiederholt an unterzeichnetes General-Kom- 
missariat eingesendet worden; 
Durch das königliche General-Kommissa- 
riat des Isar-Kreises von der Gemeinde- 
Kammer . . 2 fl. 24 kr. 
Durch den Pfarrprovisor zu Ensdorf 
im Nabkreise von der Pfarrgemeinde daselbst 
12 fl. — kr. 
An derlei Beitraͤgen wurden unmittelbar 
an das koͤnigliche Laudgericht Stadtanhof uͤber- 
macht: 
—EeoeW 
108 
Durch das königliche General Kommissa- 
riat des Nabkreises von dem Pfarramte 
Pfreimd . . . 12 fl. 12 kr. 
Durch das königliche General-Kommissa- 
riat des Mainkreises von dem königl. Land- 
Ferichte Bamberg rechto der Redniz 2 fl. 49 kr. 
Von dem Landgerichte Weischenfeld zu 
Hollfeld . . . 2 fl. st kr. 
Durch den Professor Rökl in Regens- 
burg von einer Pfarrgemeinde fl. 30 kr. 
Die Kaufmannoschaft von Winterthur 
in der Schweitztz . 77 fl. — kr. 
Ferner ist durch die vom Konsistorial- 
Rath, und Superintendent Doktor Kapp 
in Bayreuth fuͤr die verungluͤckten Bewoh- 
ner von Regensburg und Stadtamhof veran- 
staltete Kollekte die Summe von 2068 fl. 
zusammengebracht, und an die in Regens- 
burg zur Erhebung solch freiwilliger Beiträge 
angeordnete Kommission übermacht worden, 
wovon aber an Umsaz-Gebühren wegen der 
sich hierunter befundenen 117 fl. preussischer 
Münz nach dem Konventions-Fuß 70 fl. 
3 kr. 6 hl. und an ausgelegten Posiporto 
7 fl. 14 kr. in Abzug gebracht worden sind. 
Hiernach verbleiben also noch zur effekriven 
Summe 1081 fl. sl kr. 1 hl., wovon er- 
sagte Kommission die für die Bewohner von 
Stadtamhof gewidmete Hälfte an das dor- 
tige Landgericht übermacht hat, mit 
990 fl. 51 kr. 1 hl. 
Fuͤr diese gutmuͤthigen Beitraͤge wird so- 
wohl den Gebern derselben, als den edlen 
Menschenfreunden, welche diese Kollekten ver- 
anstalret haben, im Namen der verunglück- 
(142)
	        
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