Auditoren. — Auewaͤrtige Staaten.
Audfteren bei der National-Garde III. Klasse,
derselben Verpflichtung. 1633— 1635.
Ausland, und Ausländer. Wirkungskreis
der General-Kreis= und Lofal= Kommissariate
wegen zu ertheilender Erlaubniß zu den Wanderungen
der Handwerker in das Auêland, und
Diepensationen von Wanderjahren. 1505, 1596.
Die über das Wandeen der Handwerks-Gesellen
in das Ausland bestehenden allerbdchsten
Perordnungen werden den kdniglichen Generalund
Stadt-Kommissariaten zum genaueren
Vollzuge in Erinnerung gebracht. 16871, 1682.
Wiederholte Verordnung, in wie ferne es
erfoderlich ist, das die in das Kdnigreich Baiern
eintretenden Ausländer von der kduiglich= baie-Drischen
betreffenden Gesandtschaft * Reisepässe
vorzuwessen haben 714.— 716.
Bestimmungen über das Recht derselben zum
Beziehen innländischer Jahrmärkte. 68sz. 653.
Derselben Begüntigung gemäß der neuen
Joll= und Mant-Ordnung. 1355, 1356.
Man sehe auch auswärtige.
Auöstandswesen. Berichte und Vorstelluneu
hierüber, an welche Behdrde sie geeignet
8. 291. «
Auswärtiger Gerichte Erkenntnisse.
Nähere Bestimmungen über die Anwendung der
Verordnung vem 9. Oktober 1807, die Vollstreckung
fremdrichterlicher Erkenn#nsse berreffend.
745.— 748.
Auswärtige Orden, Dekorationen und Titel.
Erneuerte Verordnung wegen der zur Annahme
derselben erfoderlichen allerhdchsten Bewilligung.
1883.
Allergnädigste hiezu an verschiedene Indioiduen
ertheilte Konzession. 1014. 1035. 1510.
Auswärtige Staaren. Brief-Tare und
Behandlung der Korrespondenz nach Frankrelch.
374, 375.
Regulirung der Taren f#lr Briefe, die nach
den auswärtigen Staaten gesendet werden, mit
namentlicher Aufführung derienigen fremden
Länder, nach welchen die Versendung ohne Bejahlung
eines Perto bei der Aufgabe geschehen
kann. 14971 — 1493 s
Alle Postwagens-Stücke, welche nach dem
Auslande gehen, müssen nicht alleln mir der
Angabe des Werths, sondern auch des Inhalts.
versehen seyn. r485 — 14827. "
AuswärtigcStiftungsu.—«Bc’icbn:igen.
Auswärtige Stiftungen. Analoge Anwendung
der am 0. Hernung 7787 über die
Vermüchtnisse und Schankungen an auewärtige
Stiftungen ergangenen allerbchsten Verorduung
mir Erläuterunge= Vorschristen. r7230, 1731.
Auswanderung gegenseitige von Baiern
nach Württemberg für die zufolge
des Sraatsvertrags vom 18. Mai 1810 neu
erwordenen belderseitigen Unterthanen. Gestattung
derselben auf drei Jahre. 31
kbniglich = baierischer Uurerthanen im Allgemeinen
in das Kbnigreich Würtremberg. Verbot
derselben, in so lange das von deo Konigs
von Würrtemberg Majestät allen ihren Unterthauen
ertheilte Auswanderung-Verber besteht,
mur Aucnahme der durch den Stoarévertrag
vom 18. Mai 1810 von der Krene Württemberg
an die Krone Bafern abgetretenen Unkerthanen,
dann der Weibspersonen, denen biezu
die ausdrückliche konigliche Bewilligung ertheilt
wird. 1001, 1002.
Aerzte. Sieh Medizinal-Komitee.
Arzneimirtel, spphilitische Krankheiten
ohne Merkur zu heilen, des koniglichen geheimen
Rathe, keibarzts und Vorstands der Genrral=Kazareth-Inspekrion
und des Medizinal= Kemitee
zu München, Dr. von Besnard. Bekanurmachung,
und Auffoderung der Aerzte zur Prilfung
und Annendung desselben 030, 937.
B.
Bader, (verpflichteter Chirurg.) Erfoderliche
Belziehung desselben nebst dem Stadtoder
vLandgerichts-Phosikus zur Berichtigung
des Thatbestandes der Tddiung bei Besichtigung
des Leichnams. 787, 788.
Bau-Aufseher bei der königlichen Bankomnis-[n.
Rang, Tirel und Unkferme derselben. 863.
Baufälle bei den Pfarrhöfen und Benesizial-Häusern.
Verordnung, wodurch die den
Marrern, Benefiziaten und übrigen Pfarrbau=Konkurrenzpflichtigen
obliegende Wendung der
Bauschäden näber bestimmt wird 873— 877.
1818, 1819. Man sehe auch: Landbau.
Belobungen, dffentliche, rühmwilrdiger Handlungen
verschiedener Eivil-Individuen. 294,
285. 433 — 446. 476 874. 735, 736. 839.
862. 924, 925. 1123. 1145 - 1160. r108,
1169. 1810, 1811.
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