Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Benefizial= Hüuser. — Biersaz cc. 
Benefizial= Häuser. Verbindlichkeit der Be- 
nestziaten zur Besserung der bei diesen Häusern 
sch erzebenden Bauschaden. 973— 977. 1819, 
1819. 
Benefizlaten. Verordnung, nach welcher 
tich dieselben Un Falle einer unzureichenden Kon- 
grua zu verhalten haben, damit fär sie aus 
den königlichen Renteu ein Theil der treffenden 
Steuerschuleigkeit vorgeschossen werde. 66—7o. 
Verbindlichkeit derselben zum Eintritte in die 
allgemeine Brandversicherungs-Austalt. 139, 140. 
Bergwerks-Produkte und sonstiges Aera- 
rial-Gut. Joll= und Maut= Behandlung des- 
selben. 1360. 
Verichte und Vorstellunggen an die 
Ministerial = Steuer= und Dom#nen-Sektion 
geeignete. 291, 202. 
— — Rechenschafts-Berichte der Kreis = und 
Ober-Administrationen der Seiftungen und 
Kommunen. 1465 — 14698. 
Berichtigungen im dießihrigen Regierungs-= 
blatte. 46. 61, 62. 317, 318. 47. 428. 
4 482. 557, 558. 613, 64. 886. 901, 902. 
927, 928. 942. 959, 960. 1101, 11032. 
11 1126. 1190. 1572. 1629. 1630. 1775. 
1812. 
Berufung. 
und Rekurse. 
Besoldungs-Klassen höhere, für die Räthe 
und das AUbrige Personal bei den königlichen 
Justizstellen. Besilmmungen, nach welchen 
künstig die Vorrückung in diese Klalsen gesche- 
heu soll. 273. 274. 
Bier-Saz im Kdnigreiche Baiern, und 
Verhälenisse der Brauer zu den Wirthen, sowohl 
unter sich, als zu dem Publikum. Allgemeine 
Verordnung zur künftigen Regullrung dieser 
Bestimmungen. 617—634. Einführung der 
neuen Tarise für das Sommer= und Wintrer- 
Bier, und Grundlagen zu ihrer Berechnung. 
618 - 620. Einrechnung des Malzaufschlags. 
620, 621; — der Gerste und des Hopfens nach 
dem Durchschnitts-Preise. 621 — 626. Tarif 
für den Ganter-Preis des Winter= Biers bei 
den verschiedenen Preisen der Gerste und d-s 
Hopfens in Bezug auf erwihnte kduigliche 
Perordnung. 635 — 638; Tarif für den Ganter- 
Preis des Sommer= Biers. 639 —648. 
Sieh Appellation, Reklamation, 
Bittschristen. — Brauereien, (Kommun.) 
Schankpreis des Biers auf die minutirenden 
Brauer. 964, 965. 
Verwendung des neu eingefährten vierten 
Bier-Pfennigs. 16066. 
Erweiterung des Wirkongskreises der kbnig- 
lichen General-Kreie= und Lokal-Kommißariate 
wegen Regulirung der jährlichen Biertaren. 1508. 
Man sehe auch: Brauer und Malzaufschlag. 
Bittschriften, Beschwerden, und Bor- 
stellungen. Verordnung, gemäg welcher die 
wegen Eingaben der Birtschristen bei ungeeig- 
neten koͤniglichen Stellen in den Jahren 1851 
und 1808 ergangenen allerhochsten Vorschriften 
wiederholt in Erinnerung gebracht werden, und 
die Ordnung, nach welcher diese Einreichung 
geschehen soll, näher bestimmt wird. 537—54r. 
Bodenzinse, (Korn= und Geld-) Hievon sol 
bel allen Verkäufen von Staats-Realitäte#. 
künftig Umgang genommen werden. 1577. 
Boten= und Fuhrleute, in und auslin- 
dische. Bestimmungen hinsichtlich derselben in 
Folge der neuen Zell= und Maut-Ordnung. 
1363. 1369, 71370. 1376— 1379. 
Boten, Landboten, inländische. Nähere 
Erluterung und Bestimmung des §. 6. der un- 
term 15. Juli 18og erlassenen Boten-Ver- 
ordnungen, in wie ferne durch Boten, welche 
von Seitenorten ausgehen, wo keine fahrende 
Post besteht, Geld= und Frachtstücke-Persen- 
dungen geschehen dürfen. 1483 — 1485. 
Brauer. Perhältnifse derselben und der Wirthe 
unter sich und zu dem Publikum. 626. Ganter= 
und Schankpreis denselben bewilligter. 626 628. 
Strafe der Verleitgebung des Biers uͤber den 
Saz. 6öag. — Maßregeln gegen die Erzeugung 
des verfälschten und schlechten Biers mit Fest- 
sezung der geeigneten Strafen und des gericht- 
lichen Verfahrens in solchen Fällen. 628 — 632. 
Verbindlichkeit des Wirtbs zur Bierabnahme 
während des Sudjahres. 6za, 633. Tilgung 
der Bierschulden. 633. 634; — Schankpreis 
des Biers für die minutirenden Brauer. 964, 965. 
Branerelen, (Kommun-) Allgemeine Be- 
stimmungen wegen des Fortbestandes und des 
freien Austritts aus den Kommun= Brauereien 
in den Städten und Märkten, wie auch in An- 
sehung des Rechis eigene Bräuhluser zu errich= 
ten und den Vierverschlelt auszulben. 1107. 
1108.
	        
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