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Rußland.
12. Jan. (Baltische Provinzen). Der livländische Civilgouverneur
v. Oettingen wird entlassen und durch den Staatsrath v. Lysander
(aus Kurland, aber griechischer Religion) ersetzt.
„ (Westl. Gouvernements). Ein kais. Ukas legt den polnischen
und katholischen Gutsbesitzern in den litthauischen und weißreußischen
Gouvernements auch für das Jahr 1868 eine außerordentliche Con-
tribution in der Höhe von 10 pCt. des Brutto-Ertrages ihrer Güter
auf, deren eine Hälfte 6 Tage nach Publicirung des Ukases, die
andere am 1. April zu entrichten ist.
Es ist dieß bereits die fünfte außerordentliche Contribution, welche die
polnischen und katholischen Gutsbesitzer der genannten Gouvernements seit
dem Ausstande von 1863 zu zahlen haben; ihr Betrag ist dießmal auf 20
Mill. polnische Fl. festgesetzt worden. Die meisten Gutsbesitzer sind bei der
schlechten vorjährigen Ernte und bei den sonstigen hohen Abgaben gänzlich
außer Stande, eine so hohe außerordentliche Steuer zu zahlen, und sehen
daher mit Schrecken ihrer Ausplünderung und in Folge dessen ihrem gänz-
lichen finanziellen Ruine entgegen. Besonders hart ist die in dem Ukas ent-
haltene Bestimmung, daß auch diejenigen Gutsbesitzer, deren dem Zwangs-
verkaufe unterliegenden Güter vom Staate einstweilen in Verwaltung ge-
nommen sind, die außerordentliche Contribution zu zahlen haben, und daß
dieselbe, salls diese Güter im Laufe des Jahres verkaust werden, vom Kaus-
preise abzuziehen ist.
— Febr. (Polen). Die Einführung der russischen Sprache in den
22.
29.
Kirchen und Schulen und im amtlichen Verkehr in der über 250,000
Seelen zählenden griechisch-unirten Diöcese Chelm wird nunmehr als
vollendete Thatsache angesehen.
„ (Polen). Ein kais. Befehl verordnet, daß mit Beginn des
Schuljahrs 1868—69 in allen höheren Unterrichts-Anstalten des
Warschauer Lehrbezirks (d. h. des Königreichs Polen), in denen die
allgemeine Unterrichtssprache die polnische ist, für Physik, Mathematik
und Geschichte, auch in der evangelischen deutschen Hauptschule zu
Warschau und im deutschen Realgymnasium zu Lodz für allgemeine
Weltgeschichte und Geographie die russische Sprache als Unterrichts-
sprache eingeführt werde.
„ (Polen). Ein an den dirigirenden Senat gerichteter kaiserl.
Ukas löst auch die bisherige Regierungscommission des Innern in
Warschau auf und vertheilt die ihr bisher überwiesenen Verwaltungs-
zweige unter die verschiedenen Ministerien der Centralregierung in
St. Petersburg. Das Königreich Polen wird dadurch thatsächlich
aus der Reihe der mehr oder weniger selbständigen Staaten ge-
strichen und definitiv in Nußland einverleibt:
„In unserem Ukas vom 26. März 1867 haben wir unseren Willen kund-
gethan, Maßregeln zu treffen zur vollständigen Verschmelzung der Gouverne=
ments des Königreichs Polen mit den anderen Theilen unseres Reichs. Wir
befehlen demgemäß hiermit, die Regierungscommission der inneren Angelegen-
heiten aufzuheben und die ihr zustehenden Verwaltungszweige den betreffenden
Behörden des Kaiserreichs unterzuordnen. Die Gubernial-Regierung der