Full text : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

VII.  Abschn.:  Einz.  Schuldverh.  1.  Tit.:  Kauf.  Tausch.  I.  Allg.  Vorschrift.  295

(5.  B.  Gewährung  eines  Auszugs-Wohnun  Srechts  a.  90)  bedungen  sind
(§8  473,  5  7).  sselbe  gilt,  wenn  der  Verkäufer  außer  der  Lieferung
der  Sache  zu  einer  Nebenleistung  verpflichtet  ist  (Aufstellen,  Montieren
einer  Maschine),  vgl.  auch  §447  A.  1.  Laesio  enormis  nicht  anerkannt  —
Der  Kaufpreis  muß  bestimmt  sein  E.  R.  43  294;  oder  wenigstens  bestimmbar
vgl.  §§  315  bis  319,  453  und  H#GB.  §  380,  über  lbermittelung  des
Kaufpreises  §  270,  über  Zahlungszeit  des  Kaufpreises  §  275  A.  2,  über
Verzinsung  §  452  und  HG.  §  353,  über  Belegung  durch  Schuldübernahme
  3  416,  über  Umwandlung  in  ein  Darlehen  §  6072,  über  Vorbehalt
  des  Rücktritts  bei  unterbliebener  Zahlung  des  Kaufpreises  §8  360,
vgl.  aber  9#4545  über  die  Klausel:  Netto  Kasse  gegen  Konossement  Z.  R.
59##,  61  ½0;  Netto  Kasse  gegen  Faktura  Z.  R.  69  186.  Kasse  nach  Ankunft
  der  Ware  E.  Gr.  48  1016.  Beweislastfrage  E.  JW.  03  100,  08450,
93’u,  Gr.  52  250  und  §  271  A.  5.

11.  Der  Verkäufer  hat  gegen  den  Käufer  die  Klage  auf  Abnahme,
d.  h.  auf  Übernahme  der  mit  den  gesetzlichen  und  vertragsmäßigen  Eigenschaften
  versehenen  (zZ.  R.  537  über  Größenmangel  eines  Grundstücks),
zur  Ablieferung  bereiten  (2.  JW.  0468)  Kaufsache  in  seine  tatsächliche
Verfügungsgewalt  Z.  R.  531½3,  56  157,  JW.  04118.  Beweislast  E.  R.
56  10.  Zwangsvollstreckung  nach  ZP.  §  887.  Aus  der  Abnahmepflicht
solgt  beim  Spezifikationskaufe  die  Pflicht  des  Käufers  zu  spezifizieren.
Die  Leistung  au  Abnahme  der  Kaufsache  ist  aber  nur  unter  besonderen
Umständen  (z.  B.  Berkauf  eines  Hauses  auf  Abbruch  E.  R.  62  136),  das
Aquivalent  der  re  des  Verkäufers,  vgl.  auch  Z.  R.  53  105

 

56  111,  57100.  Abnahmepflicht  bei  Grundstückskauf  &.  R.  5370,  69  107,  bei
Kauf  eines  ganzen  Handelsgeschäfts  E.  JW.  10  751.  Verschuldete  Nichtabnahme
  begründet  Schuldnerverzug  (88  284  ff.)  E.  R.  69  407.  Über  den  Unterschied
  zwischen  Abnahme=  und  Annahmeverzug,  speziell  die  Unanwendbarkeit
des  §  287  auf  den  Abnahmeverzug  E.  R.  57  ;  Kosten  der  Abnahme  §  448;
Wert  des  Streitgegenstandes  bei  Klage  auf  Abnahme  E.  R.  57/°#,  Gr.  5140.
Ülber  den  Leistungsort  für  die  Abnahmepflicht  §  269,  kE.  R.  4978,  JW.  00  1½.
Über  die  Abnahme  beim  Werkvertrage  vgl.  8§  640.

12.  Mit  „Sachen  und  Rechten“  ist  der  Gegenstand  des  Kaufes  nicht
zutreffend  und  erschöpfend  bezeichnet.  Auch  ungeschützte  wirtschaftliche
Güter  (Geschäftsgeheimnis;  Handelsgewerbe  mit  Kundschaft,  Molkereigeschäft
  E.  R.  63  5°,  67  85,  69  151,  Gr.  51  vos,  54°931,  Bay.  9  635,  Pensionat
E.  R.  67*,  ärztliche  Praxis  .  R.  66  155,  75  ½1#,  JW.  07/7,  vgl.  auch
E.  R.  37  16,  Zeitungsverlag  ZE.  R.  68½,  70  284)  können  gekauft  werden.
Bertrag  über  alleinige  Ausbeute  des  durch  Patent  geschützten  Verfahrens
ist  Kauf  ZS.  R.  31  7/5,  57  88,  JW.  07  136,  Gr.  5297.

2.  Gewährleist.  wegen  Rechtsnängel.:
  a)  Imallgemeinen  §.  434.

Der  Verkäufer  ist  verpflichtet,  dem  Käufer  den  verkauften
Gegenstand"  frei  von  Rechten  zu  verschaffen",  die  von  Dritten?

gegen  den  Käufer  geltend  gemacht  werden  können.“7
1  371,  II  376,  II  b  428,  III  428.  M.  11,  214,  215.  Prot.  I,  654,  655.
D.  57,  55.  —  F8  400,  52.  8  2876  (Erbschaftskauß.