Koͤniglich-Baierisches 6
Negierungsblaut.
I. Stück. München, Samstag den S. Jämnner rg#r
Allgemeine Verordnung.
(Die Aufhebung der sogenannten Siz= oder
Muthjahre bei den Handwerks-Zünften betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nac der Uns gemachten Anzeige sind bei
einigen Zuͤnften in verschiedenen Gegenden
Unsers Reiches noch sogenannte Siz= oder
Muthsahre hergebracht, welche denjenigen,
der Meister werden will, verbinden, eine gewisse
in den Artikeln bestimmte Zeic hindurch,
an dem Orte wo er sich zu sezen
entschlossen ist, in einer ihm von den Handwerks-Vorstehern
angewiesenen Werkstatt als
Geselle zu arbeiten.
In der Erwägung, daß dieses Herkommen,
welches schon durch die ehemaligen
Reichs geseze aufgehoben ist, nur noch in
den wenigsken Theilen Unserer Monarchie
besteher, und auch da sich größtentheils
bloß in ein Geld-Surrogat verwandelt har;
in der Erwägung, daß der urfprüngliche
Zweck desselben, nämlich ndhere Kenntniß
der Würdigkeit des angehenden Meisters,
Erschwerung des Eintrins der Fremden,
Verschaffung mehrerer Gesellen für Meisters-
Wittwen, und Bekanntwerdung des
neuen Meistens mit den Lokal-Verhaͤltnissen
seines künftigen Wohnotts, durch die eingeführre
Meistersprobe, die sorgfältige Prüsung
der persönlichen Verhälenisse des aufzunehmenden
Meisters, und durch die all
gemeine Gewerbsfreiheir hinreichend gesicherr;
in so ferne aber Inlduder aus andern Orten
dadurch abgehalten werden sollen, als
ein der Gewerbs-Konkurrenz nachtheiliger
Zwang, ohnehin unzuläßig ist; verordnen
Wir hiemit: Daß die vorbenannten Sizoder
Muthjsahre, sowohl in der Naturalals
in der Geldleistung im ganzen Reiche
abgeschaffe, mithin keiner, der übrtgens zum
Meisterrechte qualißizirt ist, ohne Unrerschied,
ob er ein Meisterr-Sohn, oder aus andern
Orten gebürtig, ob er eine Meisters-Witewe
oder Meisters-Tochter heurather oder nicht,
mehr verbunden seyn solle, an dem Orte,
wo er sich als neuer Meister niederkassen
will, vorher als Geselle, oder als Jemutheter
Meister eine bestimmte Zeit hindurch zu
arbeiren, oder dafür etwas am Gelde zu
entrichten.
München den a0. Dezember 1810.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerbochsten
der General-S.
*. Kobe
½)