Metadata : Das Preussische Militär-Medicinal-Wesen.

Neues  Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1883.  1043

die  Kosten  für  Arzneien  und  Verbandmittel,  chirurgischen  und  pharmaceutischen
  Geräthe  nach  dem  Schema  Nr.  83  aufzustellen,  welche  in  kalkulatorischer
  Beziehung  durch  den  Sekretär  (resp.  bei  den  leichten  Feldlazarethen
  durch  den  Inspektor),  sowie  in  materieller  Beziehung  durch
den  Chef-Arzt  geprüft  und  demnächst  bis  zum  10.  des  folgenden  Monats
zunächst  an  den  Korps-General-Arzt  gesandt  wird,  der  sie  durch  den
Stabsapotheker  revidiren  zu  lassen,  demnächst  aber  in  materieller  Beziehung
  selbst  zu  prüfen  und  sodann  an  die  Intendantur  zur  kalkulatorischen
  Revision  und  Zahlungs-Anweisung  abzugeben  hat.  —  Sämmtliche
Liquidationen  sind  mit  allen,  die  Ausgabe  rechtfertigenden  Belägen  zu
versehen.  Keine  sächliche  Ausgabe  darf  ohne  eine  schriftliche  Anweisung
desjenigen  Vorstandes  geschehen,  für  dessen  Ressort  solche  geleistet
wird,  so  dass  alle  Ausgaben  für  ärztliche,  chirurgische  und  pharmaceutische
  Bedürfnisse  durch  den  Chef-Arzt,  diejenigen  für  den  Train  durch
den  Kommandeur  desselben  und  die  für  die  Lazareth-Oekonomie  durch
den  wnencktor  zur  Zahlung  autorisirt  werden.

Zu  der  $  88  ad  a  erwähnten  Liquidation  über  die  Unterhaltungskosten
  des  Lazareths  (Schema  Nr.  82)  gehören  unter  andern  Belägen
  auch  die  Viktualien-Rechnungen  (die  Nachweisung  über  eingenommene
  und  verausgabte  Viktualien,  nach  Schema  65,  belegt  bei  den  schweren
Feldlazarethen  mit  der  monatlichen  Zusammenstellung  der  Diät-Verordnungen
  nach  Schema  Nr.  86,  den  Diättafeln  nach  Schema  87  und  dem
General-Kranken-Rapport  nach  Schema  11,  bei  den  leichten  Feldlazarethen
durch  einen  Extrakt  aus  der  Haupt-Kranken-Nachweisung  nach  Schema
Nr.  51  und  eine  Berechnung  der  verbrauchten  Viktualien  nach  Schema  88),
welche  zunächst  an  den  Korps-General-Arzt  zur  Revision  in  diätetischer
Beziehung  einzureichen  sind  und  von  diesem  an  die  Korps-Intendantur
gelangen.

Der  $  88  ad  b  gedachten  Liquidation  ist  beizufügen:  1.  die  tabellarische
  Berechnung  von  dem  Bestande,  Zu-  und  Abgange  der  Medikamente
  und  Apotheken-Materialien  nach  dem  Schema  71  (cfr.  auch  Beilage
  69);  2.  die  Berechnung  der  Einnahmen  und  Ausgaben  an  Verbandmitteln
  nach  dem  Schema  81;  3.  die  Nachweisung  über  Zu-  und  Abgang
der  chirurgischen  Instrumente  und  der  Apotheken-Utensilien,  nach  dem
Schema  89,  am  Jahresschlusse  aber  ‚vollständige  Inventarien-Nachweisungen
nach  Schema  Nr.  68

XVIIE.  Sonstige  Eingaben.

$  90.  Ausserdem  sind  Seitens  der  Feldlazarethe  noch  folgende  Eingaben
  durch  den  Chef-Arzt  einzureichen:

1.  ein  Medicinal-Bericht  und  die  nach  dem  Schema  92  aufzustellende
  summarische  Uebersicht  der  verschiedenen  Krankheiten  am  Monatsschlusse
  an  den  Korps-General-Arzt  ;

Das  Schema  dieser  summarischen  Uebersicht  enthält  im  Kopfe  dieselben
Krankheits-Rubriken,  wie  sie  in  den  gewöhnlichen  Kranken-Rappoıten  verzeichnet  sind
«8.  pag.  529  —  331);  in  diese  Rubriken  werden  eingetragen  I.  die  überhaupt  im  Laufe
des  Monats  vorhanden  gewesenen  Kranken  und  Verwundeten:  aı  von  der  Kgl.  Preuss.
Armee,  b)  von  fremden  Truppen,  cı  von  feindlichen  Truppen,  d)  Summa;  2.  die  vom
Bestande  Genesenen;  3.  die  invalide  Gewordenen;  4.  die  Gestorbenen.

2.  ein  Personal-  und  Train-Rapport  nach  Schema  93  am  Monats-Schlusse
  an  den  Korps-General-Arzt,  den  Intendanten  und  Train-Bataillons-Kommandeur.


66*