Neues Reglement über den Dienst der Krankenpflege im Felde von 1883. 1043
die Kosten für Arzneien und Verbandmittel, chirurgischen und pharmaceutischen
Geräthe nach dem Schema Nr. 83 aufzustellen, welche in kalkulatorischer
Beziehung durch den Sekretär (resp. bei den leichten Feldlazarethen
durch den Inspektor), sowie in materieller Beziehung durch
den Chef-Arzt geprüft und demnächst bis zum 10. des folgenden Monats
zunächst an den Korps-General-Arzt gesandt wird, der sie durch den
Stabsapotheker revidiren zu lassen, demnächst aber in materieller Beziehung
selbst zu prüfen und sodann an die Intendantur zur kalkulatorischen
Revision und Zahlungs-Anweisung abzugeben hat. — Sämmtliche
Liquidationen sind mit allen, die Ausgabe rechtfertigenden Belägen zu
versehen. Keine sächliche Ausgabe darf ohne eine schriftliche Anweisung
desjenigen Vorstandes geschehen, für dessen Ressort solche geleistet
wird, so dass alle Ausgaben für ärztliche, chirurgische und pharmaceutische
Bedürfnisse durch den Chef-Arzt, diejenigen für den Train durch
den Kommandeur desselben und die für die Lazareth-Oekonomie durch
den wnencktor zur Zahlung autorisirt werden.
Zu der $ 88 ad a erwähnten Liquidation über die Unterhaltungskosten
des Lazareths (Schema Nr. 82) gehören unter andern Belägen
auch die Viktualien-Rechnungen (die Nachweisung über eingenommene
und verausgabte Viktualien, nach Schema 65, belegt bei den schweren
Feldlazarethen mit der monatlichen Zusammenstellung der Diät-Verordnungen
nach Schema Nr. 86, den Diättafeln nach Schema 87 und dem
General-Kranken-Rapport nach Schema 11, bei den leichten Feldlazarethen
durch einen Extrakt aus der Haupt-Kranken-Nachweisung nach Schema
Nr. 51 und eine Berechnung der verbrauchten Viktualien nach Schema 88),
welche zunächst an den Korps-General-Arzt zur Revision in diätetischer
Beziehung einzureichen sind und von diesem an die Korps-Intendantur
gelangen.
Der $ 88 ad b gedachten Liquidation ist beizufügen: 1. die tabellarische
Berechnung von dem Bestande, Zu- und Abgange der Medikamente
und Apotheken-Materialien nach dem Schema 71 (cfr. auch Beilage
69); 2. die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben an Verbandmitteln
nach dem Schema 81; 3. die Nachweisung über Zu- und Abgang
der chirurgischen Instrumente und der Apotheken-Utensilien, nach dem
Schema 89, am Jahresschlusse aber ‚vollständige Inventarien-Nachweisungen
nach Schema Nr. 68
XVIIE. Sonstige Eingaben.
$ 90. Ausserdem sind Seitens der Feldlazarethe noch folgende Eingaben
durch den Chef-Arzt einzureichen:
1. ein Medicinal-Bericht und die nach dem Schema 92 aufzustellende
summarische Uebersicht der verschiedenen Krankheiten am Monatsschlusse
an den Korps-General-Arzt ;
Das Schema dieser summarischen Uebersicht enthält im Kopfe dieselben
Krankheits-Rubriken, wie sie in den gewöhnlichen Kranken-Rappoıten verzeichnet sind
«8. pag. 529 — 331); in diese Rubriken werden eingetragen I. die überhaupt im Laufe
des Monats vorhanden gewesenen Kranken und Verwundeten: aı von der Kgl. Preuss.
Armee, b) von fremden Truppen, cı von feindlichen Truppen, d) Summa; 2. die vom
Bestande Genesenen; 3. die invalide Gewordenen; 4. die Gestorbenen.
2. ein Personal- und Train-Rapport nach Schema 93 am Monats-Schlusse
an den Korps-General-Arzt, den Intendanten und Train-Bataillons-Kommandeur.
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