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4) zugleich einen Anwalr zur Insinua-
tion anzeigen, und
5) durchgehends den Klassen= Stempel ge-
brauchen sollen.
Gegen diesenigen Vasallen, welche wider
Erwarten diese 5 Auflags-Punkte binnen
des bestimmten sechs monatlichen Termines
nicht befolgen würden, wird nach wirkli-
chem Verflusse der Rekognitlons-Frist von
1 Jahr 6 Wechen und 3 Tagen mir der nach
den Lehengesezen hierauf gesezten Fälligkeits=
Strafe verfahren, so wie auch die Ahndung
aller andern Lehensfehler Unserm Fiskus jezt.
schon vorbehalten bleibt.
Hievon sind jedoch jene Ritrer-Vasallen,
gegen welche etwa schen eine fiskalische Re-
klamations-Klage gerichtlich anhängig ge-
Verze
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macht worden wäre, zur Zeit noch ausge-
nommen.
Dieser Anfruf wird nicht nur allein in
dem Regierungsblatte hiemit kund gemacht,
sondern auch befohlen, denselben in den Ge-
meinden zu verlesen, und anzuhesten. Zu-
Fleich wird den Rentämtern, worin solche
ehemalige Vasallen der säkularisirten Klöster,
Scifter 2c., deren Vorstände nun verstorben,
entlegen sind, aufgetragen, denselben diesen
Aufruf gehörig zu erklären.
München den 10. Mai 1811.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kniglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekrerche
Baumiller.
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über
die seit der Säkukarisation verstorbenen pensionirten Fürsten, Bischöse, Prälaten und
Abtissinen im Königreiche Baiern.
Namen
No.
Karak
Sterbetag.
der verstorbenen pensionirten Individnen.
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I. Im Main-Kreise.
Kajetan Roosst.
Athanasius Hittenkofer.
A
Dominika Kolbin.
r.Christoph Franz von Buseck.Kürstbischof. am Schluße des Etate-
jahrs 1803.
Georg Karl von Fechenbach.Fürftbischef. - lezten Mai 1808.
Adam von Behr. Weihbischof. -5. Mai i18gos.
Abt des Stifes Michelsberg.
Abt zu Waldsassen.
Abtissin bei St. Klara.
in dem Eratjahre 1807.
ist der Srerbetag niche
angezeigt.
mit lezten Februar 1806.
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