Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Königlich-Baierisches

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Regierungsblatt.

 

VI.  Stück.  München,  Samstag  den  19.  Jaͤnner  1811.

 

Allgemeine  Verordnungen.

(Die  Erhebung  einer  allgemeinen  Kriegs-Umlage
  im  Isar-Ober=  Unterdonau=  Rezat-Main-Jller=
  und  Regen-Kreise  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wenn  Wir  gleich  bereits  unterm  13.  Juli
v.  J.  die  erfoderlichen  Verfuͤgungen  getroffen
haben,  um  eine  Peraͤquation  derjenigen  Kesten
des  lezten  Krieges  vorzubereiten,  welche  ihrer
Natur  nach  nicht  einzelnen  Gemeinden  und
Unterthanen  zur  Last  fallen  koͤnnen,  und  sich
in  Hinsicht  ihrer  Liquiditaͤt,  und  der  von  den
Kreiskonkurrenz-Kassen  mit  Unserer  allerhoͤchsten
  Bewilligung  eingegangenen  Verbindlichkeiten
  vorzugsweise  zur  Verguͤtung  durch  eine
allgemeine  Umlage  eignen,  so  sind  doch  bis
jezt  die  Vorarbeiten  zu  dieser  Peraͤquation
noch  nicht  vollständig  genug  eingelaufen,  um
die  Gesamtsumme  des  zu  perdquirenden  Benages,
  und  die  Art  und  Fristen  der  hiefür
zu  erhebenden  allgemeinen  Reichs-Umllage  bestimmen
  zu  können.  Da  indeß  die  Berichtigung
  einiger  von  den  Konkurrenz,  Kassen  kontrahirten
  Schulden,  und  der  auf  bestimmte
Termine  zugesagten  Zahlungen  für  akkordmässige
  Lieferungen,  dann  der  Ersaz  mehrerer

von  Gemeinden  und  Privaten  geleisteten  Geldund
  Natural-Vorschüsse  keinen  längern  Verzug
  gestatter,  und  die  erschöpften  Kriegskon
kurrenz-Kassen,  welchen  Wir  aus  Unseren
unmittelbaren  Aerarial-Kassen  keine  weiteren
Vorschüsse  zu  bewilligen  vermögen,  eines  ergiebigen
  Zuflusses  bedürfen,  so  haben  Wir
beschlossen,  einsweilen  auf  Rechnung  der  zum
Behufe  der  bevorstehenden  Peräquation  erfoderlichen
  Haupt,  Umlage,  in  den  verschiedenen
Kreisen  Unsers  Reiches  eine  Konkurrenz  nach
dem  Steuerfuße  in  jenem  Maaße  erheben  zu

lassen,  welches  erfederlich  ist,  um  die  seit

dem  Monate  März  1800  zur  Dorirung  der
Kreiskonkurrenz-Kassen  statt  gehabten  Umlagen
  allenthalben  auf  gleiche  Höhe  zu  siellen,
das  heißt:  sämtliche  Kreise,  mit  Einrechnung
derjenigen,  was  sie  bereits  geleistert  haben,
mit  **  Prozent  ihres  steuerbaren  Vermägens
in  Konkurrenz  zu  ziehen.

Da  die  biherigen  Leistungen  Unserer
Unterthanen  an  die  Kriegskonkurrenz-Kassene
nach  Verschiedenheit  der  Kreise  alter  Eintheilung
  hin  und  wieder  bereits  3#8  Prezent  erreichen,
  bald  mehr  oder  weniger  unter  denselben
  sthen,  so  haben  Unsere  Finanz-Direktionen
  nitet  Periccschtigung  dieser  Verschieden-