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Diese Pfarrei liegt im koͤniglichen Land-
serichte Schwaben, bischöslichen Vikariate
Freising, Rural-Kapitel Mosach.
Der Pfarrer bezieht seine Einkünfte aus
Widdum, Zehent und Stolgebühren, die
sich im Durchschnitte auf 1200 fl. belaufen.
Die Seelenzahl belauft sich auf 300
Seelen, außer dem Pfarrer ist kein weiterer
Hilfspriester erforderlich.
Die geeigneten Kompetenten haben sich
daher längstens binnen 14 Tagen, versehen
mit ihren Zeugnissen, zu melden.
München den 23. Dezember 1 80.
Königliches General-Kommissariat
des Isar-Kreises.
de Troge, Direktor.
Rainprechter.
(Beiträge für die verunglet#on Bewohner von
Stadtamhof betressend.?)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Für die durch Krieg verunglückten Be-
wohner von Stadtamhof und dessen Um-
gebung ist durch das königliche General-Kom-
missariat des Ober-Donaukreises wiederholt
an Unterstätzungs-Geldern die Summe von
2134 fl. 6 kr. hieher übersendet wor-
den, wozu
fl. kr.
das Polizei-Kommissariat in Um 22 —
die Strassen= und Wasserbau-
Direktion daselbst 4 32
das Landgericht Burgau „ 380 1
„ „ Geißlingen J74 16
" *7 Höchstädt 81 25
„ Illerdießen 78 11
10
fl. kr.
das Landgericht LKauingen 290 33
» "„ Nördlingen 344 —
“ „ Wertingen . 121 21
die Justiz-Kanzlei Wallerstein 830 37
» ,- Oektingen.32557
das Untergericht Glött, k. Co 24
und das Untergericht Nordendorf 11
beigetragen haben.
Indem man diese edle Handlungen hier-
mit zur öffentlichen Kenntniß bringt, wird
zugleich dem Darbringern dieser patriotischen
Gaben im Namen der Verunglückten gebüh-
render Dank erstattet.
Regensburg den 33. Dezember 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Regenkreifes.
Ph. von Schmitt, Direktor.
Resch.
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(Beiträge für die verwundeten baierischen Krie-
ger betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Durch das königliche General-Kommissa-
riat des Ober-Donaukreises sind ferner an
sreiwilligen Beiträgen für die gegen die
Tiroler Infurgenten verwundet wordenen va-
terländischen Krieger eingegangen, und zwar
1) von dem Landgerichte Burgau 22 fl. 57 kr.
#) von dem Landgerichte Dillingen nach-
träglich . . 224 fl. 24 kr.
3) von dem Landgerichte Geißlingen
40 fl. 33 kr.
4) von dem Landgerichte Höchstädt
100 fl. 2 kr.