Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1665

Koͤniglich-Baierisches

1666

Regie  rungsblat  t.

 

LIXII.  Stück.  München,  Mittwoch  den  13.  November  1811.

 

Allgemeine  Verordnungen.

(Den  ungeeigneten  Feurage-Empfang  für  Pferde
von  beurlaubten  Offizieren  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Nechdem  sich  der  Fall  ergeben  har,  daß
beurlaubte  Offiziere  die  Fourage  für  ihre  Pferde
auf  dem  Lande  gegen  Quittung  abgefaßt  hat
ben,  durch  dieses  Verfahren  aber  nicht  nur
Unordnungen  und  Verwirrungen  in  dem  Rechnungswesen
  veranlaßt,  sondern  auch  Unsern
Kassen,  oder  den  konkurrirenden  Unterthanen
ganz  unnöthige  Mehr-Auslagen  zugezogen
werden;  so  ve  ordnen  Wir  hiemic,  daß  künftig
  für  die  Pferde  der  Generäle,  Stabs=  und
Ober-Offtziere,  welche  diese  bei  Beurlaubungen
  mit  sich  nehmen  würden,  keine  Fourage
mehr,  weder  aus  Militär-Magazinen,  noch
von  den  Landgerichten  oder  Unterthanen  im
Konkurrenz-Wege  in  Natura  verabreicht,
sondern  den  beurlaubten  Generälen,  Stabsund
  Ober-Offizieren,  oder  den  in  diese  Kathegorie
  sich  eignenden  übrigen  Militär,  Individuen,

  für  jene  Pferde,  welche  sie  nach  den
bestehenden  Reglements  zu  halten  haben,  und
welche  sie  mit  sich  nehmen  werden,  in  Geld,
und  zwar  die  leichte  Fourage:  Ration  zu  18  kr.,
die  schwere  aber  zu  às  kr.,  von  der  geeigneten
Regiments=  oder  sonst  betreffenden  Militle=Behörde
  vergütet,  und  sonach  im  Zahlungs-Emtwurfe
  gehörigen  Orts  verrechnet  werden  soll.
Wir  versehen  Uns,  daß  gegenwärtige
Verordnung  genauest  beobachtet  werde,  und
daß  die  betreffenden  Generäle,  Stabs=  und
Ober:  Offtziere  mit  dieser  uvabänderlichen  Vergütungs-Tare
  sich  um  so  mehr  begnügen,
als  es  ihnen  andern  Theils  freigestellt  bleibt,
bei  Beurlaubungen  ihre  Pferde  in  dem  Garnisons-Orte
  zurückzulassen,  in  welchem  Falle
die  reglementsmäßige  Fourage  aus  dem  Militär-Magazine
  ohne  Anstand  fortbezogen  werden
  kann.  München  den  35.  Oktober  1817.
Maxr  Jose  ph.
Graf  von  Montgelas.
Auf  kbniglichen  allerhbchsten  Befehl
der  General-Sekretär

Baumüller.
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