Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Königlich-Baierisches 
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Negierungsblatt. 
  
VIII. Stück. München, Mittwoch den 5. Februar 2372. 
  
Bekanntmachungen. 
  
Aus zug 
aus 
einem königlichen Rescripte an das General- 
Kommissariat und die Finanz-Direktion 
des Salzach-Kreises. 
  
(Das Kriegs-Schuldenwesen der ehemaligen 
Salzburger-Landschaft bettefsend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Aw den gemeinschaftlichen Bericht, welchen 
Unser General, Kommissariat und Unsere Fi- 
nanz, Direktion des Salzach: Kreises unterm 
24. vorigen Monats und Jahrs über die Til- 
gungsmittel und Fristen der salzburgischen 
landschafilichen Kriegs= Schulden erstattet ha- 
ben, ertheilen Wir denselben folgende Be- 
schlüsse: 
P. C. 
Als Tilgungs-Fond wurde zwar in der 
Veraussezung eines Bedarse von jährlich 
achtzig tausend Gulden, ein ganzer Steuer- 
Termin, und ein halbes Familien-Schuzgeld 
in Antrag gebrachr, dieser Antrag aber mit 
Buucksichtigung des geringeren Bedarfs von 
fünfzig tausend Gulden auf einen halben 
Scteuer-Termin neben dem halben Familien- 
Schuzgelde gemindert. 
Da Wir indeß für das laufende Etats- 
Jahr, über das bereits ausgeschriebene Fa- 
milien= Schuzgeld, diese Auflage nicht wei- 
ter verrielfältigen wollen, so verordnen Wir 
vorerst die Erhebung von Drei: Viertheilen 
eines Steuer: Termins zur Kriegsschulden- 
Tilgung des gegenwärtigen Etats,= Jahrs, 
wobet jedoch die übliche Zulehensteuer ausser 
Anschlag zu belassen ist, sonach die Zulehen- 
Besizer mit einer Erhöhung dieser Abgabe zu 
verschonen sind. 
In wieferne in den folgenden Jahren die- 
ser unmittelbar aus dem Steuer, Kapitale 
fliessende Tulgungo: Fond ganz, oder zum 
Theil durch eine nach der Norm des Familien- 
Schuzgeldes regulute Abgabe furrogirr wer- 
den sell, hierüber erwarten Wir serner Zeit 
besonderes Gutachten. 
Müunchen den 27. Jänner 1872. 
Mar Josevb. 
Graf von Montgelas. 
Tuf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General= Sekrerch 
Baumüller. 
(10)
	        
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