Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

271 
von der Pfarrei Nehermemmin- 
gen, Landgerichts Nördlingen 7 fl. zo kr. 
von der Gemeinde Ursheim und 
Trendel . 
von dem koͤniglichen General- 
Kommissariate des Illerkreises 
los fl. 4 kr., nach Abzug 
48 kr. Porto . 104- 
bei dem koͤniglichen Landgerichte 
Goͤggingen giengen direkte 
ein . . 1832 - 
bei dem köni hüchen General= 
Kommissariate des jezigen 
Ober-Donaukreises von dem 
königlichen Landgerichte Neu- 
stadt an der Waldnaab ror fl. 
lot kr., nach Abzug 20 kr. 
porto, noch 
Endlich wurden zu dieser Unter 
stuͤzung verwendet, mehrere 
bei der koͤuiglichen Finanz: Di- 
rektion des vorigen Lechkreises 
eingegangene Strafsummen, 
im Betrage zu . 442 
203 28 4 
100- 5s0o - 
-30 
Zusammen: 3890 fl. 341 ke. 
Diese milden Belträge wurden unter die 
beschädigten Ortschaften nach dem Vechält= 
nisse des Berags, des Schadens, zu Geld 
angeschlagen, von den beiden königlichen Land- 
gerichten Zusmarshausen und Göggingen an 
die betreffenden Ortsbewohner vertheilt, wobei 
durch eine unpartheiische gemeinschaftliche 
Abschäzung folgende örtliche Schadens," Be- 
träge zum Maßstabe angenommen wurden: 
  
  
  
272 
A. Inm Laudgerichte Zusmarshausen. 
Schadensbetrag 
Anried und Engerts hofen .4ao05o0 fl. 
Kuzenhausen 4 23326 " 
Kazenlche . . 22725- 
Bronnenmuͤhl . 1780 
Deubach . . . 4351. 
B. Im Landgerichte Goͤggingtn 
Anhausen . . iii6a fl. 
Göggingen 14 4 
Radigundis " " ½ "4“ 400 
Wöllenburz 4 . 150 
in Summa: 49215 fl. 
Das Vertheilungs-Verhaͤltniß der be- 
schaͤdigten Orte des Landgerichts Goͤggingen 
zu jenem des Landgerichts Zusmarshausen war 
also wie 1zogo fl. — zu 30,135 fl.; wonach 
es von den eingegangenen Unterstüzungs-Bei- 
trägen für das Landgericht Zusmarshausen 
2850 fl. 43“ kr., für das Landgericht Gög- 
gingen aber 103; fl. sl kr. betraf. Inzwi- 
schen hat das General: Kommissariat des Inn= 
kreises für die im Landgerichte Göggingen ver- 
unglückten Ortschaften 31 fl. 15 kr. anher ein 
geschickt, welche ein ungenannt seyn wollender 
Bürger von Innsbruck aus der Remuneration 
für eine mühsame Vormundschaft zu diesem 
Zwecke gewidmet hat. 
Judem mar solches zur allgemeinen Kennt- 
niß bringt, wird der öffentliche Dank Mamens 
der wohlthä###g unterstüzten Unglücklichen den 
edlen Gebern anmit bezeugt. 
Eichstädt den 17. Jänner 1872. 
Königliches General-Kommissariat 
des Ober Donaukreises. 
In Abwesenheit des Gen. Kommissärs. 
Raiser, Direltor. 
von Walk.
	        
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