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Altiv-Kapitalien durchgaͤnglge Gleichfoͤrmigkeit
zu bringen, werden nachfolgende Bestimmungen
zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
1) Der Schuldner kann das Kapital zu
jeder Zeit, auch ohne vorgängige Aufkünbung,
zurückzahlen, nur muß das Zins-Ratumbis
zum Tage der erfolgenden Rücklahlung
zugleich mitberichtiget werden;
2) keine Zahlung kann auf das Kapital
gerechnet werden, so lange nicht die Zinsrückstände
getilgt sind;
3) Anstatt baar Geld werden hiebei angenommen:
a) die von der unterzeichneten Kommission
ausgestellten Wechsel und Obligationen
mit Abrechnung der treffenden
Zins-Raten nach Fünf vom Hundert;
b) diesenigen Staats-Obligationen, welche
nach dem O. Alll. des königlichen
Edikts vom 17. November, und den
nachgefolgten allerhöchsten Reskripten
vom 14. und 27. Dezember 1811 den
vierten Ansoruch auf Zahlung aus
dem Staats-Schuldentilgungs-Fonde
haben, ndmlich die Obligationen;
au) von den Staats-Anleihen, welche
Dittmar im Jahre 1794;
Aaron Elias Seeligmann,
Lit. A. und B. in den Jahren 1801
und 1808, und ebenderselbe im
Jahre 1804;
Rüppel und Harnier, im Jahte
1801;
Westheimer und Straßburger,
im Jahre 1802;
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die Gebrüder Nockher, im Jahre
1806;
die baierische Landschaft auf
sogenannte Assekurationen im Jahre
1804 und 15, dann
die Neuburger Landschaft
negozirt haben;
bb) von dem allgemeinen Land-Anlehen
von den Jahren 1800 und 1810;
cc) von dem im Jahre 1804 von der
Nürnberger Bank negozirten Anlehen
von einer Million Gulden.
München den 5. März 1812.
Königliche Staats-Schuldentilgungs
= Kommission.
J. Utzsch neider.
Buchner.
(Die Erledigung der Pfarrei Kdditz betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da durch den am 17. Februar 1812
erfolgten Tod des Pfarrers Samuel Haas
zu Köditz, Dekanats Hof, die dortige
Pfarrei erledigt worden ist; so wird solches
hierdurch bekannt gemacht, damit sich die
geeigneten Kompetenten binnen vier Wochen
bei der unterzeichneten Stelle vorschriftsmäßig
melden können.
Sie hat kein Filial, jählt gegen 410
Einwohner, und ihr Ertrag ist im Jahre
1300 auf 450 Gulden 25 kr. berechnet
worden.
Baireuth am 24. Februar 1812.
Königliches General-Kommissariat
des Main-Kreises.
Graf von Thürheim.
Grünwald.