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lichen Gehalts-Bezuͤge, nicht aber die unter
dem Absaz V. gehoͤrigen Genuͤßie fuͤr besonders
gestiftete Gottesdienste, z. B. Jahrtage u.
d. gl. vorkommen.
Da in der Fassion nur der reine Ertrag
aufgenommen werden soll, so müssen dieseni-
hen Ausgaben, welche auf die Erhebung der
NauralBesoldungen sich ergeben, sogleich
gehörigen Orts vorgetragen werden. Dahin
gehören z. B. Fuhrlohn von der Getreid und
Holz-: Besoldung, Holzhauerlohn, Getreid-
abmeßgelder 2c. in einem berechneten, oder er-
mässigten Durchschnitts= Betrage; ersteres
jedoch nur, wenn hiezu fremdes Fuhrwerk ge-
gen Bezahlung bestellt werden muß; denn
für die freie Beifuhr von Sene der Gemeinde=
Glieder, oder mit eigenem Gespanne darf nichts
in Ansaz gebracht werden. Diese Ausgabed
müssen von der nämlichen Behörde, welche die
Gehalts = Bezüge selbst bescheint, attestire
werden. In der Fassion wird sonach der ganze
ständige Natural= Bezug mit Beisezung des
Durchschnitts-Preises vorgetragen, die Aus-
gabe auf dessen Erhebung angeführt, und der
nach Abzug dieser verbleibende reine Betrag
im Gelde in der Kolumne ausgeworfen, z.
B. vom Rentamte N. 15 Schäffel Korn zu
zfl nach Abzuge des Fuhrlohns pr. 3 fl. und
der Meßgelder pr. 30 kr. — 115 fl. 30 kr.
G. 11. Die Bezüge der Pfarrer, Bene-
fzlaten, und anderer Geistlichen aus den
Mitteln der Gutsherrn werden durchgängig
unter der sten Unterabthellung /an standi-
gem Gehalte von Privaten t ainen
gebracht. Dieser Position werden soda
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weitern geeigneten einzelnen Abtheilungen mit
Benennung der einschlaͤgigen Verwaltunge-
Kassa, aus der die Besoldung fließt, dann
der Geld= und Natural-Bezüge rc. gegeben.
B. An Ziusen von den zur Parrei, Ku-
ratie, Expositur, oder zum Benefizium
gestifteten Kapitalien.
G. 12. Unter diese Hauptposition gehören
diejenigen Kapiralien, deren Zinse nach der
Verordnung der Srifter zur Sustentation des
jedesmaligen Pfarrers, Benefiztaten, Kura-
ten, exponirten Kaplanes rc. bestimmn, und
deren Verwaltung diesen Pfründengenüssern in
Folge der Suftungs, Urkunde selbst vorbehal-
ten worden ist.
Diese Kapitalien werden in ein Berzeichniß
gebracht, welches nach dem unter Ziffer II. im
Formulare beiliegenden Schema hergestellt
werden muß. Diesem Verzeichniße werden die
einschlägigen Stifrungs, Urkunden abschriftlich
beigekegt. Dasselbe bildet sodann die obiger
Posit#on entsprechende Beilage der Fassion.
C. Ertrag aus Realitäten.
G. 13. Jeder Pfarrer, Benefiziat 2c. hat
über die ihm zur Benüzung überlassenen Rea-
litcten eine genaue Beschreibung herzustellen:
welche als Beilage bei dieser Position vor-
kommen muf.
Diese Beschreibung beginnt
I. mit den Gebäuden:
1. Dem Pfarrhause, wobei angege-
ben werden muß, ob es der Kirche
zugehöre, oder nicht, dann wem die
Baulast obliege? — wie die Bau-