Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Koͤniglich-Baierisches 
1226 
Regierungsblatt. 
  
XXXVIII. Stuͤck. Muͤnchen, Sanmstag den 11. Juli 1872. 
  
Beilagen 
zu 
den Vorschriften zur Anwendung und Voll- 
ziehung des Konskriptions= Gesezes. 
(Regierungsblatt St. XXXVII.) 
  
Formular Jifer 1. (Siehe S. 070.) 
a) Di- Angabe des angeworbenen Ber- 
nard Adam Fuesser (nicht Fiesser) 
ist richtig; 
(der Tauf= und Familien-Namen muß 
hier jedesmal genau bemerkt werden, 
damit, wenn ertwa wegen der verschie- 
denen Mundart eine Unrichtigkeit vor- 
gegangen, solche in den Grundlisten 
des Regiments verbessert werde;) 
b) der Vater (Vormünder) hat gegen die 
sreiwillige Anwerbung nichts einzuwen- 
den; 
B) er hat zwar noch etwas an Vermögen 
zu hoffen, welches aber nicht bestimmt 
angegeben werden kann; 
d) diese Angabe ist in beiden Punkten wahr, 
und wird seine bisherige gute Aufführung 
hiemit ämtlich bezeugt. 
Nürnberg am 13. Jänner 1812. 
Königliche Polizei-Direktion. 
N. N. 
München am éten Jänner r3812. 
Das 11r binien-Infanterie-Regiment König. 
An die königliche Polizei-Direktion 
in Nürnberg. 
Der Bernard Adam Fiesser har sich 
bei dem unten genannten Regimente freiwil- 
lig anwerben lassen; bei seiner Verpflichtung 
gab er an: 
a) er sey aus der Stadt Rürnberg gebür- 
tig, der noch lebende Vater ein Schnei- 
der, die Mutter gestorben; 
b) er sey im 17ten Jahre seines Aleers, 
und habe sein Vater von der freiwilligen 
Anwerbung Wissenschaft; 
c) ob er noch einiges Vermögen zu hoffen 
habe, wäre ihm unbekannt; 
4) derselbe versichert zugleich, daß er 
1) niemalen weder in diesseitigen, noch 
in fremden Kriegsdiensten gestanden, 
2) sich sters gur aufgeführt habe, und 
nie wegen eines Vergehens in Untersu- 
chung gekommen sey. 
Die königliche Polizei-Direkrion beliebe 
hierüber die erfoderliche Auskunft mitzu- 
theilen 
Dem königl. r#ten Linien-Infante- 
rie-Regimente König, 
N. N. 
(35)
	        
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