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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXVIII. Stuͤck. Muͤnchen, Sanmstag den 11. Juli 1872.
Beilagen
zu
den Vorschriften zur Anwendung und Voll-
ziehung des Konskriptions= Gesezes.
(Regierungsblatt St. XXXVII.)
Formular Jifer 1. (Siehe S. 070.)
a) Di- Angabe des angeworbenen Ber-
nard Adam Fuesser (nicht Fiesser)
ist richtig;
(der Tauf= und Familien-Namen muß
hier jedesmal genau bemerkt werden,
damit, wenn ertwa wegen der verschie-
denen Mundart eine Unrichtigkeit vor-
gegangen, solche in den Grundlisten
des Regiments verbessert werde;)
b) der Vater (Vormünder) hat gegen die
sreiwillige Anwerbung nichts einzuwen-
den;
B) er hat zwar noch etwas an Vermögen
zu hoffen, welches aber nicht bestimmt
angegeben werden kann;
d) diese Angabe ist in beiden Punkten wahr,
und wird seine bisherige gute Aufführung
hiemit ämtlich bezeugt.
Nürnberg am 13. Jänner 1812.
Königliche Polizei-Direktion.
N. N.
München am éten Jänner r3812.
Das 11r binien-Infanterie-Regiment König.
An die königliche Polizei-Direktion
in Nürnberg.
Der Bernard Adam Fiesser har sich
bei dem unten genannten Regimente freiwil-
lig anwerben lassen; bei seiner Verpflichtung
gab er an:
a) er sey aus der Stadt Rürnberg gebür-
tig, der noch lebende Vater ein Schnei-
der, die Mutter gestorben;
b) er sey im 17ten Jahre seines Aleers,
und habe sein Vater von der freiwilligen
Anwerbung Wissenschaft;
c) ob er noch einiges Vermögen zu hoffen
habe, wäre ihm unbekannt;
4) derselbe versichert zugleich, daß er
1) niemalen weder in diesseitigen, noch
in fremden Kriegsdiensten gestanden,
2) sich sters gur aufgeführt habe, und
nie wegen eines Vergehens in Untersu-
chung gekommen sey.
Die königliche Polizei-Direkrion beliebe
hierüber die erfoderliche Auskunft mitzu-
theilen
Dem königl. r#ten Linien-Infante-
rie-Regimente König,
N. N.
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