Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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birgs,  und  in  dem  von  dem  Großherzogthume
Würzburg  an  Uns  übergegangenen  Amte
Tambach,  bestehenden  untern  Polizei  =  und
Justiz=  Behörden  werden  aufgelößt,  und  an
deren  Stelle  Polizei-Kommissariate,  Stadtgerichte
  und  Landgerichte  nach  denjenigen  Vorschristen
  gebildet,  welche  Wir  in  Unsern  allerhöchsten
  Edikten  und  Verordnungen  vom
24.  September  und  24.  December  1808  über
die  Instruktion  der  Polizei:  Direktionen,  und
die  Organisation  derselben,  dann  vom  24.
Juli  und  3.  Dezember  des  nämlichen  Jahres
über  die  Gerichts-Verfassung  und  die  Anerdnung
  der  Stadtgerichte,  und  vom  31.  August
  1810  über  die  Landgerichts-Verfassung
im  Jun-Kreise,  festgesezt  haben.
II.

In  den  Städten  Baireuth  und  Hof  sollen
eigene  Polizee-Kommissariate,  und
swar  in  Baireurh  ein  Polizei=  Kommissariar
der  zweiten,  und  in  Hof  ein  Poltzei-Kommissariat
  der  dritten  Klasse  bestehen,  so
wie  Wir  deren  Formatlon  durch  besondere  allerznädigste
  Reskripte  bereits  angeordnet  haben.

III.

In  der  Stadt  Baireuth  wird  ausserdem
noch  ein  Stadtgericht  zweiter  Klasse  ertichtet.


IV.

guͤr  die  Polizei=  und  Justiz-Verwaltung
euf  dem  platten  kande  werden  folgende  neue
landgerichte  kenstituirr:

1)  Kandgericht  Culmbach  erster

Siz:  Pegniz.
bisherige  Kameramt  gleichen  Namens.

Siz:  Gefrees.

Klasse.
theile:

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Klasse.  Siz:  Stadt  Culmbach.  Bestandtheile:


a.  Das  ehemalige  Kameramt  Culmbach
mit  Einschluß  der  Stadt  gleichen
Namens.

b.  Vom  Kameramte  Markt  Schorgast
  die  Steuer-Distrikte  Kupferberg
und  Ludwigschorgast.

2)  Landgericht  Baireuth  erster

Klasse.  Siz:  Stadt  Baireurh.  Bestandtheile:


u.  Das  bisherige  Kameramt  Baireuth.

b.  Das  bisherige  Kameramt  Weidenberg.


Die  Abtheilung  dieses  Landgerichts  in

zwei  besondere  Sprengel  wird  vorbehalten.

3)  kandgeriche  Pegniz  zweiter  Klasse.
Bestandtheile:  Das

4)  Landgericht  Gefrees  erster  Klasse.
Bestandtheile:

a.  Das  Kamerame  Gefrees,  mit
Ausnahme  des  Seeuer  Distriktes
Stammbach.

b.  Die  Orte  Kornbach  und  Haidlas
von  dem  Kameramte  Wunstedel;

.  der  Steuer  Distrikr  Markt  Schorgast
  von  dem  Kameramte  gleichen
Namens.

5)  Landgericht  Münchberg  erster
Siz:  Münchberg.  Besianda.

  Das  ehemalige  Kamcramt  Muͤnchberg;

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