Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

223 
am 22. Jäuner l. J. den bisherigen zwei- 
ten Rechnungs-Kommissär der Finanzdirek- 
l#ion des Illerkreises Nikolaus Gullmann 
zum ersten, den bisherigen dritten Rechnungs- 
Kommissär Konrad Schanzenbach zum 
zweiten, den bisherigen ersten Rechnungs-Ge- 
hilfen Ignaz Rauch zum dritten Rechnungs- 
Kommissär und den biöherigen zweiten Rech- 
nungs-Gehilfen Jakob Dahlweiner zum 
vierten Rechnungs-Kommissär zu ernennen; 
die erledigte vierte Kanzellistenstelle bei der 
Finanzdirekzion des Rezarkreises dem quies- 
zirten Kanzellisten des ehemaligen Pegnizkrei= 
ses Johann Friedrich Hilperr zu verleihen; 
am 29. den ehemaligen Regensburgischen 
Kastenamtsschreiber Peter Wegmanu, und 
den ehemaligen Regenoburgischen Hauptkasse- 
Offizianten Franz Paul Dunzinger zu 
Rechu#nngs-Gehilfen der Finanzdirekzion des 
Regenkreises provisorisch zu ernennen; 
am 31. die erledigte Polzzei= „Aktuars- 
#stelle in Landshut dem vormaligen zweiten 
Landgerichts-Assessor zu Geislingen Joseph. 
Mindler provisorisch zu übertragen, und 
den Rechtskandidat Anton Kolb als Ad- 
vokgt bei dem Landgerichte Silz zu ernennen; 
die am 1. April l. J. erledige werdende 
Stelle eines Briefsammlers zu Gräsenberg 
dem Mehlbermeister dalelbst, Johann Georg 
Ojmann zu verleihen; « 
am 2. Februar den Rechtsauwalt Karl 
Friedrich Schloreinann zu Erlangen auf 
fein Gesuch in gleicher Eigenschaft nach Ans- 
bach zu versezen: 
224 
am 4. den quieszirten Finanzdirektor zu 
Burghausen Johann Nepomuk Hauben= 
schmidt zum Finanzdirektor des Unter- 
Donaukreises zu ernennen; 
am 11. die bei dem Stadtgerichte zu Re- 
gensburg erledigte Protokollistenstelle dem 
bisherigen Stadtgerichts = Akzessisten zu 
Straubing Grafen Maximilian von Tauf- 
kirch provisorisch zu verleihen. 
Seine königliche Majestät bewilligten anr 
13. Februar d. J. dem königlichen Kron- 
Obrist= Hofmeister Herrn Fürsten Ludwig 
von Oettingen= Wallerstein das demselben von 
des Großherzogs von Baaden königlicher Ho- 
heit verliehene Großkreuz des Ordens der 
Treue annehmen, und nach den Statuten 
tragen, so wie das ihm schon früher ertheilte 
Großkreuz des königlich= württembergischen 
großen Hausordens forttragen zu dürfen. 
Ferners genehmigten Seine königliche 
Majestät am 2. Februar dieses Jahrs die nach- 
gesuchte Erlaubniß des Forstmeisters zu Hof 
Freiherrn Friedrich von Münchhausen 
den ihm in Folge früher erhaltener Anwart= 
schaft konferirten königlich-preußischen Jo- 
hanniter-Orden anzunehmen und dessen De- 
korazton tragen zu dürfen. 
  
Großjäbrigkeits-Erklärung. 
Seine Masestär der Kdouig geruheten 
allergnaͤdigst am 31. Jänner dieses Jahrs 
  
die Freiin Katharine von Hormayer 6 ver- 
eheligte Erhardt zu Salzburg als großidh- 
rig zu erklären.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.