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am 22. Jäuner l. J. den bisherigen zwei-
ten Rechnungs-Kommissär der Finanzdirek-
l#ion des Illerkreises Nikolaus Gullmann
zum ersten, den bisherigen dritten Rechnungs-
Kommissär Konrad Schanzenbach zum
zweiten, den bisherigen ersten Rechnungs-Ge-
hilfen Ignaz Rauch zum dritten Rechnungs-
Kommissär und den biöherigen zweiten Rech-
nungs-Gehilfen Jakob Dahlweiner zum
vierten Rechnungs-Kommissär zu ernennen;
die erledigte vierte Kanzellistenstelle bei der
Finanzdirekzion des Rezarkreises dem quies-
zirten Kanzellisten des ehemaligen Pegnizkrei=
ses Johann Friedrich Hilperr zu verleihen;
am 29. den ehemaligen Regensburgischen
Kastenamtsschreiber Peter Wegmanu, und
den ehemaligen Regenoburgischen Hauptkasse-
Offizianten Franz Paul Dunzinger zu
Rechu#nngs-Gehilfen der Finanzdirekzion des
Regenkreises provisorisch zu ernennen;
am 31. die erledigte Polzzei= „Aktuars-
#stelle in Landshut dem vormaligen zweiten
Landgerichts-Assessor zu Geislingen Joseph.
Mindler provisorisch zu übertragen, und
den Rechtskandidat Anton Kolb als Ad-
vokgt bei dem Landgerichte Silz zu ernennen;
die am 1. April l. J. erledige werdende
Stelle eines Briefsammlers zu Gräsenberg
dem Mehlbermeister dalelbst, Johann Georg
Ojmann zu verleihen; «
am 2. Februar den Rechtsauwalt Karl
Friedrich Schloreinann zu Erlangen auf
fein Gesuch in gleicher Eigenschaft nach Ans-
bach zu versezen:
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am 4. den quieszirten Finanzdirektor zu
Burghausen Johann Nepomuk Hauben=
schmidt zum Finanzdirektor des Unter-
Donaukreises zu ernennen;
am 11. die bei dem Stadtgerichte zu Re-
gensburg erledigte Protokollistenstelle dem
bisherigen Stadtgerichts = Akzessisten zu
Straubing Grafen Maximilian von Tauf-
kirch provisorisch zu verleihen.
Seine königliche Majestät bewilligten anr
13. Februar d. J. dem königlichen Kron-
Obrist= Hofmeister Herrn Fürsten Ludwig
von Oettingen= Wallerstein das demselben von
des Großherzogs von Baaden königlicher Ho-
heit verliehene Großkreuz des Ordens der
Treue annehmen, und nach den Statuten
tragen, so wie das ihm schon früher ertheilte
Großkreuz des königlich= württembergischen
großen Hausordens forttragen zu dürfen.
Ferners genehmigten Seine königliche
Majestät am 2. Februar dieses Jahrs die nach-
gesuchte Erlaubniß des Forstmeisters zu Hof
Freiherrn Friedrich von Münchhausen
den ihm in Folge früher erhaltener Anwart=
schaft konferirten königlich-preußischen Jo-
hanniter-Orden anzunehmen und dessen De-
korazton tragen zu dürfen.
Großjäbrigkeits-Erklärung.
Seine Masestär der Kdouig geruheten
allergnaͤdigst am 31. Jänner dieses Jahrs
die Freiin Katharine von Hormayer 6 ver-
eheligte Erhardt zu Salzburg als großidh-
rig zu erklären.