Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regi erungsblat t. 
  
X Stück. München, Samstag den 20. Februar 18183. 
  
Bekanntmachungen. 
Die Geschäfts-Tabellen der Jastiz= Behbrden 
bekreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Se dem Antritte Unserer Regierung wa- 
ren Wir unausgesezt bemühr, Unseren Un- 
kerthanen die Vortheile einer wohlgeordne- 
ten Rechtspflege zuzuwenden. Wir begnüg- 
ten Uns nicht, Unseren Obergerichten eine 
strenge Aufsicht über die Geschäfesführung 
der ihnen untergeordneten Untergerichte anzu- 
befehlen, sondern wollten Uns selbst über- 
zeugen, daß Unseren wohlthä#tigen Absichten 
hierin von allen Geriches-Behörden entspro- 
chen werde. Zu diesem Ende hielten Wir es 
für unumgänglich nothwendig, die Verbes= 
serung der bereits früher bestandenen Ge- 
schäfts-Tabellen anzuordnen, in Hinstcht je- 
ner gerichtlichen Geschäftes Zweige aber, we- 
für dergleichen tabellarische Uebersichten noch 
nicht bestanden, solche ebenfalls einzuführen. 
Durch Unsere General-Verordnung vom 13. 
Dezember 1 806 (Regierungsbl. 1800 Stück 
Llll. S. 481.) wurden diese Tabellen für 
die Kriminal-Gescháste, und durch die Ver- 
ordnung vom 20. Dezember 1806 (Reggbl. 
1807 St. I. S. 15) für die Zivil: Rechts- 
geschäfte der Untergerichte angeordnet. Unge- 
achtet Wir nun Unsere sämtlichen Gerichts- 
Behörden, besonders seit der im Jahre 1808 
#ingetretenen Organisazion mit einer hinrei 
chenden Zahl von Arbeitern besezt hatten, da- 
her zu der Erwartung berechtigt waren, daß 
alle untergerichtlichen Rechtsgeschäfte gründ= 
lich und schleunig erlediget werden würden, 
so mußten Wir Uns selbst aus den einger 
sendeten Tabellen überzeugen, daß sich die 
vorhandenen Rückstände häuften, daß spruch- 
reise Rechtsstreite unentschieden, und Inqui- 
siten oft mehrere Quartale lang zum Nach- 
theile ihrer Gesundheit und Unseres Aerars 
unverhört verhaftet blieben. Mehrere zu Un- 
serer Kenntniß gelangten Beschwerden. über 
Justiz= Verzögerungen bestärigten den schlep- 
penden Gang der Rechtsgeschäfte vorzüglich 
bei den. Untergerichten. Die Ueberháufung 
mit Arbeit war der allgemeine Entschuldie 
gunssgrund, womite unthätige Beamten ih- 
te Verzögerung zu bedecken suchten. Wir 
fanden daher nothwendig eine strengere Ge- 
schäfts, Kontrolle zu verfügen, um Uns von 
der Wirklichkeit dieser angeblichen Ueberhäu- 
sung in überjeugen. Im Kriminal Fache 
(17110
	        
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