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Nachtraͤglich zu der allgemeinen Verord-
nung vom 19. März 1812,“) und zu den da-
durch erläuterten Paragraphen 99 — 102
des organischen Edikts vom 24. März 1800
über Stolgebühren-Zahlung an Hfarrer ei-
ner fremden Konfession wird verordner,
daß, um keine Unordnung in den Kirchen-
büchern entstehen zu lassen, alle noch nicht
definitiv in eine Pfarrei ihrer Konfession ein-
verleibten Religions = Genossen verpflichtet
sepen, ihre Gebures= Trauungs= und
Sterbfsälle, wenn auch die Parochialhand=
lung selbst von einem Pfarrer ihrer Konfes-
sion verricheet worden ist, doch in die Ma-
trikeln der Pfarrei fremder Konfession in ih-
rem Wohnorte, mit Angabe des Pfarrers,
welcher die Handlung selbst vorgenommen
hat, eintragen zu lassen, ohne jedoch zur
Entrichtung besonderer Matrikel= Gebühren
dafür verbunden zu seyn.
(Die Prüfungs-Termine für die zur Anstellung
kommenden protestantischen Pfarramts-Kan-
didaten im Jahre 19813 betreffend. «
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Zur Anstellungs= Prüfung protestanti-
scher Pfarramts= Kandidaten vor dem ks-
niglichen General-Konsistorium in Mün-
chen sind in dem Laufe des gegenwärtigen
Jahres folgende vier Termine bestimmt
worden:
1) vom 0—!15. Mai,
2) vom 20—26. Juni,
5) Regierungsbl. 1812. St. XX. S. 737.
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3) vom 8—14. August,
4) vom 12—198. September.
Es wird dieses hiedurch mit der Wei-
sung bekannt gemacht, daß ausser den zu den
obigen Terminen der Anstellungs-Prüfung
ausdrücklich einberufenen Kandidaten, auch
alle diejenigen Individuen dieser Klasse, wel-
che entweder von Privat-Patronen zu mit-
telbaren Pfarrstellen präsentirt zu werden
Hoffnung haben, oder sonst sich zur Anstel-
lung auf unmittelbare Pfarreien melden zu
dürfen glauben, nach Vorschrift der In-
strukzion vom 23. Jänner 1809 Abschnite
III. G. 2. 3. (Reggsblit vom Jahre 1800
Se. XI. ) und der Verordnung vom 27.
Juni 1810 (Reggsbltt vom Jahr 1810
St. XXXI. S. 529 -530) sich zu dieser
Prüfung bei Zeiten anzumelden, und ihrer
Biteschrife zugleich die verordneten Notizen
und Zeugnisse beizulegen haben.
München den 13. Februar 1813.
Gras von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
Pfarreien= und Benefizien-Erledigungen.
Im Main-Kreise.
1) Die Pfarrei Kirchlein.
Durch die Versezung des Pfarrers Jo-
hann bachmaier nach Teischnizwjist die ka-
tholischefarrei Kirchlein erlediget worden.
Diese Pfarrei liegt in der Bamberger Dis-
zese, dem Landgerichte Weismain und zählet
210 Seelen. Der Ertrag belduft sich auf 388fl.
*0) S. 2023.