Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Tassis zu Fernermitterhausen Unserm be- 
sagten Landgerichte; die gutsherrliche Ge- 
richtbarkeit über den Doferhof hingegen dem 
Usufruktuar der Einkünfte der vormaligen 
Großbalei Neuburg, Freiherrn von Flachs- 
landen, unter den nämlichen Bedingungen 
zu überweisen, wie dieser jene Gerichtbar- 
keit über die Krellmühle ausgeübt hat. 
München den §. März 1813. 
Mar Josepbpb. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumiller. 
  
(Uumlage im Landgerichte Silz für erlaufene 
Kordons= Kosten im Jahre 1812 betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nach dem Antrage Unseres General- 
Kommissariates des Innkreises vom 21. Ok- 
tober v. J. genehmigen Wir, daß im Land- 
gerichte Silz zu Berichtigung der im vori- 
gen Etats-Jahre erlaufenen Kordons-Kosten 
eine Umlage von 73 kr. auf jeden einfachen 
Steuer= Gulden erhoben werde, wonach Un- 
sere Finanz-Direkzion dieses Kreises das Er- 
foderliche zu verfügen hat. 
München den 26. Februar 1873. 
Max Joseph. 
Graf von Monegelac. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. von Geiger. 
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(Umlage im Landgerichte Vohenstrauß betreffend.) 
Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nach dem Antrage des Geneval:Kom- 
missariats und der Finanz-Direkzion im 
Regenkreise vom 60. vorigen Monats geneh- 
migten Seine königliche Majestät, daß dem 
Handelsmann Salomon Panzer zu Vo- 
henstrauß für die an fremde Truppen im Jahre 
1800 abgegebenen Handels= Artikel, wofür 
ihm die Gemeinde den Ersaz versprochen hat- 
te, die berechnete Summe von 476 fl. S6 kr. 
durch eine Lokal-Umlage auf die Gemeinds-= 
Glieder von Vohenstrauß vergütet werde, 
wonach die Repartizion und Erhebung durch 
das einschlägige Rentamt zu verfügen ist. 
München den 3. März 1813. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
Baumiller. 
  
(Termins-Erinnerung für die Adels-Immatri= 
kulazion.) 
Von Seite des Reichs= Herolden= Amts 
will man nicht ermangeln, diejenigen adelichen 
Familienhäupter, welche sich noch nicht zur 
Eintragung in die Adels-Matrikel angemel- 
det haben sollten, darauf aufmerksam zu ma- 
chen, daß mit dem zu Ende gehenden Monat 
März nur noch ein allerlezter Zeitraum von 
drei Monaten, nämlich bis lezten Juni dieses 
Jahrs übrig bleibt; daß bei dem nun in der 
Hauptsache vollzogenen Geschäfte der Herstel- 
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