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Tassis zu Fernermitterhausen Unserm be-
sagten Landgerichte; die gutsherrliche Ge-
richtbarkeit über den Doferhof hingegen dem
Usufruktuar der Einkünfte der vormaligen
Großbalei Neuburg, Freiherrn von Flachs-
landen, unter den nämlichen Bedingungen
zu überweisen, wie dieser jene Gerichtbar-
keit über die Krellmühle ausgeübt hat.
München den §. März 1813.
Mar Josepbpb.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumiller.
(Uumlage im Landgerichte Silz für erlaufene
Kordons= Kosten im Jahre 1812 betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nach dem Antrage Unseres General-
Kommissariates des Innkreises vom 21. Ok-
tober v. J. genehmigen Wir, daß im Land-
gerichte Silz zu Berichtigung der im vori-
gen Etats-Jahre erlaufenen Kordons-Kosten
eine Umlage von 73 kr. auf jeden einfachen
Steuer= Gulden erhoben werde, wonach Un-
sere Finanz-Direkzion dieses Kreises das Er-
foderliche zu verfügen hat.
München den 26. Februar 1873.
Max Joseph.
Graf von Monegelac.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
G. von Geiger.
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(Umlage im Landgerichte Vohenstrauß betreffend.)
Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Nach dem Antrage des Geneval:Kom-
missariats und der Finanz-Direkzion im
Regenkreise vom 60. vorigen Monats geneh-
migten Seine königliche Majestät, daß dem
Handelsmann Salomon Panzer zu Vo-
henstrauß für die an fremde Truppen im Jahre
1800 abgegebenen Handels= Artikel, wofür
ihm die Gemeinde den Ersaz versprochen hat-
te, die berechnete Summe von 476 fl. S6 kr.
durch eine Lokal-Umlage auf die Gemeinds-=
Glieder von Vohenstrauß vergütet werde,
wonach die Repartizion und Erhebung durch
das einschlägige Rentamt zu verfügen ist.
München den 3. März 1813.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
Baumiller.
(Termins-Erinnerung für die Adels-Immatri=
kulazion.)
Von Seite des Reichs= Herolden= Amts
will man nicht ermangeln, diejenigen adelichen
Familienhäupter, welche sich noch nicht zur
Eintragung in die Adels-Matrikel angemel-
det haben sollten, darauf aufmerksam zu ma-
chen, daß mit dem zu Ende gehenden Monat
März nur noch ein allerlezter Zeitraum von
drei Monaten, nämlich bis lezten Juni dieses
Jahrs übrig bleibt; daß bei dem nun in der
Hauptsache vollzogenen Geschäfte der Herstel-
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