Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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lung einer Adels-Matrikel ein weiterer ver- 
längerter Termin niche mehr zu erwarten ist, 
als bloß für diejenigen, welche wegen einer 
ununterbrochenen Abwesenheit im Kriegs- 
dienste, den Rechten nach von selbst entschul- 
diget sind, daß in Gemähheit allerhöchster 
Verordnung vom 15. Oktober 19812. (NRegie- 
rungsblatt 1812. S. 1837) auf neue An- 
meldungen durchaus nur nach vorgelegten 
neuern Verleihungen oder unmittelbaren al- 
höchsten Authorisazionen, die als wahre neue 
Verleihungen mit Ansezung der vollen Tare 
behandelt werden, die Immatrikulazlon fer- 
ner erfolgen kann, und daß aus den Aus- 
lassungen des sofort nach dem lezten Juni 
bekannt zu machenden Adels-Almanachs noth- 
wendig diejenigen Familien und Individuen 
kennbar werden müssen, welche die Beweise 
ihres Adels gültig zu erhalten unterlassen 
haben. Auch sind die Matrikular, Extrakte, 
die binnen dieser Monate nach der von der 
Zeheimen Ministerial= Kanzlei: Expedizion 
erhaltenen Notifikazion nicht ausgelöst wor- 
den, verfallen, und müssen durch neue An- 
meldung, unter Ersaz der vorigen, und Er- 
legung der neueren Gebühren noch einmal ge- 
such: werden. 
München den 0. März 1813. 
Reichs-Heroldenamec. 
  
(Den diesjährigen Termin der zu' München zu 
haltenden Prüfung der Studien= kehramts= 
Kandidaten betreffend.!) 
Nachdem der diesjährige Termin der all- 
jährlich in München zu haltenden Prüfung 
—.——— ’ 
360 
der Studien-Lehramts= Kandidaten auf den 
26. und folgende Tage des Monats April 
festgesezt worden ist; wird solches hierdurch 
öffentlich bekannt gemacht, und sämtlichen 
Kandldaten, die sich zu dieser Prüfung zu 
stellen gedenken, aufgegeben, ihre Gesuche 
um Zulassung zu der Prüfung rechtzeitig 
und mit Beilegung der vorschriftmaäßigen 
Zeugntsse, und anderer Belege einzusenden, 
und sich zur anberaumten Zeit hier einzufinden, 
und bei der königlichen Prüsungs-Kommis- 
sion anzumelden. 
München den 6. März 1813. 
  
(Der Pfarr-Konkurs im Salzach-Kreise für das 
Jahr 1813 betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Gemäß allgemeinen Normativs muß in 
diesem Jahre im Salzachkreise ein Pfarr- 
Konkurs gehalten werden. 
Man beraumt zu dessen Anfange den zr. 
Ma d. J. an. Alle jene Priester, welche 
sich der erwähnten Konkurs-Prüfung unter- 
werfen wollen, und nach den vorhandenen 
Vorschriften hiezu geeignet sind, haben sich 
längstens bis zum 1. Mai bei unterfertigter 
Stelle zu melden, und ihren Vorstellungen 
a) ein Qualifkkazions-Zeugniß des erzbischöf- 
kichen Konsistoriums dahier und ihres 
Dekanats in vorgeschriebener Art, 
b) ihre Studien-Zeugnisse, 
J) ein Zeugniß des einschlégigen königlichen 
Landgerichts: und Distrikts= Inspek- 
torats,
	        
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