Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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d) ein Taufzeugniß beizulegen. 
Salzburg den 8. Maͤrz 1813. 
Köntgliches General-Kommissarige 
des Salzach = Kreises. 
Karl Graf Prepsing. 
Sartorlus. 
  
(Die Konkursprüfung zur Besezung des neu 
fundirten Schulbenefiziums zu Grainau be- 
treffend.!) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch allerhöchstes Reskript vom 75. 
Jänner l. J. ist die Gründung eines Schul- 
und zugleich Kuratbenefiziums zu Grainau, 
königlichen Lanbgerichts Werdenfels allergnd- 
digst genehmiger worden. 
Die neu arrondirte Schulgemeinde Grain= 
au besteht aus den Gemeinden Ober= und 
Unter-Grainan, Hammelsbach, Eibsen und 
Schmelz, die zusammen 236 Seelen zählen. 
Der Schul= und Kuratbenefiziat hat 
folgendes Emkommen: 
1.) Von der Gemeinde: 
a) 130 fl. Unterhaltsbeitrag, 
b) 50 fl. Schulgeld, 
) 18 Klafter halb hartes halb wei- 
ches Holz zur Beheizung seiner 
Wohnung und der Schulstube; 
2)) Aus dem Lbandgerichts-Schulfonde 
12o fl. · 
folglichinbaakemGeldeohneEinrechi 
nung des Holzbetrages jaͤhrlich 
300 fl. 
nebst freier Wohnung im Benefiziat--Ge- 
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baͤude, das die Gemeinde im baulichen 
Stande zu erhalten hat. 
Außerdem hat er den Genuß des vor- 
handenen Schulgartens und der freien Mes- 
sen an allen Werktagen des Jahrs. 
Dagegen ist derselbe verbunden, 
a) den ganzen Unterricht in der Werk- 
tags= und Feiertagsschule genau nach den 
bestehenden Vorschriften zu ertheilen; 
b) täglich in der Kirche zu Ober: Grain- 
au Messe zu lesen, diese an Sonn= und 
gebotenen Feiertagen für die Gemeinde zu 
appliziren, und sie an diesen Tagen mit 
einer homiletischen Auslegung des treffen- 
den Evangeliums zu begleiten; endlich 
c) dem Pfarrer zu Garmisch nach billie 
gem Verlangen und in allen dringenden 
Fällen, jedoch dem Schulunterrichte unbe- 
schader, Aushilfe in der Seelsorge zu leie 
sten, ohne aber die pfarrlichen Rechte und 
Stolgebühren desselben auf irgend eine Art 
zu beeinträchtigen. 
Das nach seinen Verhaltnissen oben be- 
schriebene Schul: und Kuratbenefizium soll 
mittels einer öffentlichen Konkursprüfung, 
der sich die Bewerber um dasselbe zu unter- 
terziehen haben, besezt werden. 
Diese Konkursprüfung, die zu Inns- 
bruck gehalten wird, ist auf den g0. und 27. 
Aeril festgeseze. 
Die Konkurrenten, die nur Landeseinge- 
borne oder durch das ihnen von der aller- 
höchsten Stelle verllehene Indegenat nazio- 
nalisirte Geistliche, Weltpriester sowohl als
	        
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