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dieses Monats, genehmigen Wir jene Repartizion,
nach welcher von 42 Ortschaften
des Landgerichts Zusmarshausen
die von dem Posthalter Rettschuster im
Jahre 1823 auf ihre Rechnung getragenen
außerordentlichen Quartterslasten in einem
Kostenanschlage von Eintausend Gulden
zu vergüten sind, und lassen Unsere Finanz=Direkzion
des Ober-Donaukreises unterm
Heutigen anweisen, das Rentamt zur vorschriftmäßigen
Erhebung dieser Umlage anzuhalten.
München den 13. Dezember 1812.
Max Joseph.
Graf von Monegelas.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl
der General= Sekretir
Baumüller.
(Die Umlage im Landgerlchte Neumarkt
für Vorspanns-Fuhren im Jahre 1823 betreffend).
Wir Maximilian Josehh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da gemäß der Uns mit Bericht vom
§. dieses Monats von Unserm General-Kome
missariate und Unserer Finanz-"Direkzion des
Ober-Donaukreises vorgelegten Aktenstücke,
die Lehenkuscher Bermüller und Georg
Seiz von Neumarkc, sich zu einem verhältnißmäßigen
Nachlasse an ihrer Foderung
für akkordmäßig statt der Unterthanen des
Landgerichtes Neumarkt im Jahre 182r
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geleisteten Vorspanns-Fuhren eingelassen hor
ben, und die Gemeinde-Vorstände gegen
die moderirten Preise keine Einwendungen
zu machen haben, so genehmigen Wir, daß
das auf 3035 fl. s2 kr. berechnete Guthaben
der erwähnten Lehenkurscher nach der Uns
vorgelegten Repartizion von sämtlichen Zugvieh-Besizern
des Landgerichts Neumarkt erhoben,
und hinausbezahlt werde.
München den 19. Dezember 1812.
Max Josephb.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretä#
Baumiller.
(Die Umlage im Salzach-Kreise, für Naturalien-Konkurrenz
bei Truppendurchzügen
im verflossenen Jahre betreffend).
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nach dem Antrage Unseres General-Kemmissariats
und Unserer Finanz: Direkzion
des Salzach Kreises genehmigen Wir,
daß der Werth jener Naturalien, welchelm
verslossenen Etats-Jahre aus dem Salzach=Kreise
für die Truppendurchzüge im Inn-Kreise
konkurrirt wurden, durch eine allge"
meine Umlage auf alle Landgerichte des
Kreises perdquirt werden, zu welchem Behufe
die erfoderliche Summe von 23430 fl.
31 kr. mittels eines Beischlags von 8 kr.
auf jeden Steuergulden, durch die Rentäm-