Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

479 
(Umlage fuͤr die Ortschaften des ehemaligen 
Steueramts Etadtsteinach). 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nach dem wiederholten Antrage Unsers 
General-Kommissariats des Main-Kreises 
genehmigen Wir, daß jenes Kapital von 
!1000 fl., welches das ehemalige Steueramt 
Stadtsteinach im Jahre 1811 zur Bestreitung 
der Kriegsfuhren bei dem Kaufinaun Bracker 
zu Culmbach, und dem Kaufmann Riedel 
zu Münchberg aufgenommen hat, samt den 
hievon rückständigen Zinsen auf die zu dem 
gedachten Steueramte gehörig gewesenen Ort- 
schaften nach ihrem Steuerberrage mit 7370fl. 
repartirt, und erhoben werde; wonach Un- 
sere Finanz-Direkzion das Erfoderliche zu 
verfügen hat. München den 1. April 1813. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl 
der General= Sekretär 
Baumüller. 
  
(Umlage in der Stadt Wasserburg zur Krlegs- 
schulden-Tilgung betressend). 
Ministerium der auswärtigen An- 
gelegenheiten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In Erwägung, daß die Ausstände von der 
zur Tilgung der Stadt Wasserburg'schen 
Kriegsschulden von 1300 und 1801 im 
Jahre 1805 ausgeschriebenen, Konkurrenz 
mit dem Betrage von 752 fl. 16 kr. von 
den im Ausstande befangenen Individuen 
  
480 
nicht mehr beigetrieben werden koͤnnen, ge- 
nehmigen Seine koͤnigliche Majestaͤt, nach 
dem Antrage vom 12. dieses Monats, daß 
dieses Deficit durch eine Umlage auf fämt- 
liche Burger und Einwohner der Stadt Was½ 
serburg erhoben, und an die treffenden Theil“ 
haber vergütet werde. 
München den 50. März. 1815. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
Der General-Sekretä## 
Qaumüller. 
(Die künfrige Perzepzlons-Art der Gefälle im 
Inn-Krelse betreffend). 
  
Ministerium der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestat des Königs. 
Bei der den Domänen des Inn Kreises 
gegebenen besondern Bestimmung haben Seine 
königliche Majestät allergnädigst verordner, 
daß die in demselben bisher bestan denen allge- 
meinen Rentämter aufgelößt, das Personal 
der einschlägigen FinanzDirekzion auf den 
Direktor, einen Rath, einen zugleich erpedis 
renden Sekretär, einen Registrator, die bis- 
herige Zahl von Rechnungs, Kommissären 
und zwei Kanzellisten zurückgeführt, die Ge- 
schäfte der bisherigen Kreiskasse und zum 
Theil jene der aufgelößten Renrdmeer einem 
General-Einnehmer und einem Kreis= Zahl- 
meister, deren Ersterer einen, Lezterer zwei 
Offtzianten zur Aushilfe erhält, übertragen, 
und die zur Verrechnung der Rentbeam- 
ten bisher gehörigen Staats, Auflagen, mit 
Ausnahme der Gerichts= und Poltzei: Ge- 
sälle, welche die Beamten unmittelbar zur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.