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(Umlage fuͤr die Ortschaften des ehemaligen
Steueramts Etadtsteinach).
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nach dem wiederholten Antrage Unsers
General-Kommissariats des Main-Kreises
genehmigen Wir, daß jenes Kapital von
!1000 fl., welches das ehemalige Steueramt
Stadtsteinach im Jahre 1811 zur Bestreitung
der Kriegsfuhren bei dem Kaufinaun Bracker
zu Culmbach, und dem Kaufmann Riedel
zu Münchberg aufgenommen hat, samt den
hievon rückständigen Zinsen auf die zu dem
gedachten Steueramte gehörig gewesenen Ort-
schaften nach ihrem Steuerberrage mit 7370fl.
repartirt, und erhoben werde; wonach Un-
sere Finanz-Direkzion das Erfoderliche zu
verfügen hat. München den 1. April 1813.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl
der General= Sekretär
Baumüller.
(Umlage in der Stadt Wasserburg zur Krlegs-
schulden-Tilgung betressend).
Ministerium der auswärtigen An-
gelegenheiten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
In Erwägung, daß die Ausstände von der
zur Tilgung der Stadt Wasserburg'schen
Kriegsschulden von 1300 und 1801 im
Jahre 1805 ausgeschriebenen, Konkurrenz
mit dem Betrage von 752 fl. 16 kr. von
den im Ausstande befangenen Individuen
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nicht mehr beigetrieben werden koͤnnen, ge-
nehmigen Seine koͤnigliche Majestaͤt, nach
dem Antrage vom 12. dieses Monats, daß
dieses Deficit durch eine Umlage auf fämt-
liche Burger und Einwohner der Stadt Was½
serburg erhoben, und an die treffenden Theil“
haber vergütet werde.
München den 50. März. 1815.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
Der General-Sekretä##
Qaumüller.
(Die künfrige Perzepzlons-Art der Gefälle im
Inn-Krelse betreffend).
Ministerium der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestat des Königs.
Bei der den Domänen des Inn Kreises
gegebenen besondern Bestimmung haben Seine
königliche Majestät allergnädigst verordner,
daß die in demselben bisher bestan denen allge-
meinen Rentämter aufgelößt, das Personal
der einschlägigen FinanzDirekzion auf den
Direktor, einen Rath, einen zugleich erpedis
renden Sekretär, einen Registrator, die bis-
herige Zahl von Rechnungs, Kommissären
und zwei Kanzellisten zurückgeführt, die Ge-
schäfte der bisherigen Kreiskasse und zum
Theil jene der aufgelößten Renrdmeer einem
General-Einnehmer und einem Kreis= Zahl-
meister, deren Ersterer einen, Lezterer zwei
Offtzianten zur Aushilfe erhält, übertragen,
und die zur Verrechnung der Rentbeam-
ten bisher gehörigen Staats, Auflagen, mit
Ausnahme der Gerichts= und Poltzei: Ge-
sälle, welche die Beamten unmittelbar zur