Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Koͤniglich- 
Baierisches 4% 
Regierungsblat t. 
  
XXI. Stück. München, Mittwoch den 14. April 1873. 
  
Bekanntmachungen. 
(Umlage zur Kriegskosten-Tilgung im Land- 
gerichte Kufstein betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nch den übereinstimmenden Anträgen Un- 
sers General:KKommissartats und Unserer 
Finanz-Direkzien des Inn-Kreises geneh- 
migen Wir, daß die Kriegskosten, welche 
im Landgerichte Kufstein von 1803 bis 
1806 erlaufen, und auf 27.311 fl. 4 kr. 
berechnet sind, nach Abzug der hievon schon 
berichtigten 13,017 fl. 452 kr. mit dem be- 
treffenden Reste von 1.3,203 fl. 5887 kr. 
durch die Gemeinden des erwähnten Land- 
gerichts mittelst einer nach dem Steuersuße 
zu regulterenden Umlage dergestalt völlig 
abgeführt werden, daß oie erste Hälfte die- 
ser Umlage um Martimi des laufenden Jah- 
res, die zweite aber um Lichtmeß 1814. 
erhoben werde, wonach Unsere Kreisstellen 
das Erfoderliche zu verfügen haben. 
München den 4. April 13:3. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhichsten Besehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
Cie Stellungs= und Einlieferungs-Termine für 
die untergerichtlichen Jivil-Prozeß= und Per- 
lassenschafts -Tabellen betreffend.) 
Nachdem durch die allerhöchste Verord- 
nung vom 10. Februar l. J. (Rggsbl. vom 
20. Februar 1813. St. X. S. 225) die 
untergerichelichen Zvil: Prozeß; und Ver- 
lassenschafts-Tabellen in Semestral: Tabel- 
len verwandelt worden sind, haben Seine 
Majestät der König durch Entschließung vom 
25. des namlichen Monats weiter allergnd- 
digst zu verfügen geruhet, daß, um die 
Untergerichte hierunter noch mehr zu erleich- 
tern, auch die Stellungs= und Einsendungs 
Termine auf folgende Welse abgeändert 
werden sollen: 
1I) Die drei Zivil-Prozeß-Tabellen werden 
nach dem Kalender-Jahr verfaßt, nam- 
lich für die Zeiträume vom 1. Jänner 
bis Zo. Junius, und vom 1. Julius bis 
31. Dezember jeden Jahres. Dagegen 
richtet sich 
2) die Verlassenschafts-Tabelle nach dem 
Etats= Jahr, nämlich für die Periode 
vom 1. Oktober bis 31. März, und vom 
1. April bis 3o. September. Da sie 
für die Monate Oktober, November und 
(35)
	        
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