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Koͤniglich-
Baierisches 4%
Regierungsblat t.
XXI. Stück. München, Mittwoch den 14. April 1873.
Bekanntmachungen.
(Umlage zur Kriegskosten-Tilgung im Land-
gerichte Kufstein betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nch den übereinstimmenden Anträgen Un-
sers General:KKommissartats und Unserer
Finanz-Direkzien des Inn-Kreises geneh-
migen Wir, daß die Kriegskosten, welche
im Landgerichte Kufstein von 1803 bis
1806 erlaufen, und auf 27.311 fl. 4 kr.
berechnet sind, nach Abzug der hievon schon
berichtigten 13,017 fl. 452 kr. mit dem be-
treffenden Reste von 1.3,203 fl. 5887 kr.
durch die Gemeinden des erwähnten Land-
gerichts mittelst einer nach dem Steuersuße
zu regulterenden Umlage dergestalt völlig
abgeführt werden, daß oie erste Hälfte die-
ser Umlage um Martimi des laufenden Jah-
res, die zweite aber um Lichtmeß 1814.
erhoben werde, wonach Unsere Kreisstellen
das Erfoderliche zu verfügen haben.
München den 4. April 13:3.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhichsten Besehl
der General-Sekretär
Baumuller.
Cie Stellungs= und Einlieferungs-Termine für
die untergerichtlichen Jivil-Prozeß= und Per-
lassenschafts -Tabellen betreffend.)
Nachdem durch die allerhöchste Verord-
nung vom 10. Februar l. J. (Rggsbl. vom
20. Februar 1813. St. X. S. 225) die
untergerichelichen Zvil: Prozeß; und Ver-
lassenschafts-Tabellen in Semestral: Tabel-
len verwandelt worden sind, haben Seine
Majestät der König durch Entschließung vom
25. des namlichen Monats weiter allergnd-
digst zu verfügen geruhet, daß, um die
Untergerichte hierunter noch mehr zu erleich-
tern, auch die Stellungs= und Einsendungs
Termine auf folgende Welse abgeändert
werden sollen:
1I) Die drei Zivil-Prozeß-Tabellen werden
nach dem Kalender-Jahr verfaßt, nam-
lich für die Zeiträume vom 1. Jänner
bis Zo. Junius, und vom 1. Julius bis
31. Dezember jeden Jahres. Dagegen
richtet sich
2) die Verlassenschafts-Tabelle nach dem
Etats= Jahr, nämlich für die Periode
vom 1. Oktober bis 31. März, und vom
1. April bis 3o. September. Da sie
für die Monate Oktober, November und
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