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dingung der Transport unentgeltlich gesche-
hen kann. Betreffen aber die Dekanats-
Sendungen Parteisachen, so ist solches außen
zu bemerken, und das Porto, wenn es Be-
richte an hoͤhere Stellen sind, auf Rech-
nung der Parteien von dem Dekanate vor#
zuschteßen.
München, den 18. September 1810.
(Die frommen Vermächmisse des Kanonlkus
Sartor in Augsburg betreffend.)
Der am 286. März 1312 in Augsburg
verslorbene Kanonikus Karl Andreas Sare.
tor von Essing, Landgerichts Abensferg.
gebürtig, hat in seinem unterm 17. Sep-
tember 1810 errichteten Testamente,
) der Kirche seines Geburtsorres zur
sährlichen Haltung eines Meßopfers für
sich, und seine Anverwandte ein begat
von 100 fl.
d) dem Schulfonde seines Geburtsortes;
jum Ankaufe von Schulbüchern, und
Kleldungestücken für die Schulkinder ar-
mer Aeltern ein Legat von 1950 fl. be-
stimmt, und
e) die Armen der katholischen Pfarreien
in Augsburg zum Untversal-Erben seines
Vermägens eingesezt, wodurch diesen ein
Kapital von 13,135 fl. 3a kr. zugefallen
ist, dessen jährliche abfallende Intereft
sen unter dieselben vertheilt werden.
Diesen frommen St#istungen wurde un-
term 0. Jänner dieses Jahrs die allerhöchste
Bestätigung ertheilt, und befohlen, daß dtese
schönen Handlungen des edeln Menschenfreun=
des, der seine wohlthá#rigen Gesinnungen über
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mehrere Seiftungs-Zwecke zugleich, und auf
eine sehr wirksame Weise verbreitete, durch
das Reglerungsblakt bekannt gemacht wer-
den sollen.
München, den 3. April 1813.
(Die Bildung eines Ortgerichts für die Land-
güter Laberweinting und Habelsdach.)
Seine Majestät der König genehmigten
auf die allerunterthänigste Vorstellung des
königlichen geheimen Staats: und Konferenz,
Ministers, Grafen von Montgelas, daß
für dessen Landgürer Laberweinting und Ha-
belsbach, welche zwar Majorats Bestand-
theile, aber von dem Herrschaftsgerichte zu
Zatzkofen getreunt sind, ein besonderes arron-
dirtes Ortsgericht gebildet werde, welches
nach der übergebenen Beschreibung 64 Fa-
milien begreift.
München, den 15. April 1813.
In der Sizung des königlichen geheimen
Rathes vom 8. April wurden folgende Re-
kurse entschieden.
1) Der Rekurs der Gemeinde Heusingen,
bandgerichts Heidenheim im Ober-Do-
naukreise, gegen den dortigen Tropfhäußler
Christoph Haertlein, wegen Gemein-
de Antheil.
2) Die Streicsache der Gemeinde Krsken-
berg, gegen die Gemeinde Klefenholz,
Landgerichts Wörth im Regen Kreise,
wegen Abtheilung der sogenannten Pfingst,=
walde.
3) Der Rekurs des Kaufmanns Johann Wil-
helm Werther zu Nümöberg gegen das
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