Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Die Geschichte der Medizin wird geheimer 
Rath von Wendt fortfahren zu erzaͤhlen. 
IV. Kameralwissenschaften. 
Eine Einleitung in die allgemeine Stagts- 
wissenschaft wird Magister Rau vortragen 
in drei wöchentlichen Stunden. 
Eine Enkyklopädie und Methodologie der 
gesamten Staatowissenschaft Professor Lips 
nach seiner Staatswissenschaftslehre um 8 
Uhr. 
Die Staatswirthschafts= und Finanz- 
wissenschaft nach seinem Handbuche Profes- 
sor Harl, mit Rücksicht auf die baierischen 
und französischen Verordnungen, um 8 Uhr; 
eben dieselbe Professor Lips um 11 Uhr; 
über die Nazional-Oekonomie (gemeiniglich 
Staatswirthschaft genannt) wird Magister 
Rauumq hr Vorlesungen halten; über das 
Finanzwesen insbesondere derselbe um 4 Uhr. 
Ueber die Landwirthschaft Professor Eips 
nach seinem Buche: Prinzipien der Ackerger 
sezgebung umo Uhr; über dieselbe Magister 
Rau um e Uhr. 
Ueber die Polizei, sowohl die reine, als 
die gemeine, Professor Lips um ro Uhr. 
Ueber die Kriegs-Polizei und Militär= 
Oekonomie nach seinem neuen Buche über 
diese Gegenstände Professor Harl; 
Ueber die Erziehungs-Polizei Professor 
#ips öffentlich. 
Professor Harl wird über sämtliche 
Kameralwissenschaften ein Konversatorium 
und Eraminatorium halten, ist auch zu Pri- 
vatissimis sowohl über das Ganze, als über 
einzelne Theile derserben erböttg. 
———. 
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Professer Lips wird um 2 Uhr ein 
Camerale practicum halten. 
Im Buchhalten und allen Arten von 
Rechnurgen im Kameralfache und im Han- 
del ertheilt der Handlungslehrer Horn Un- 
terricht. Derselbe wird auch die Geschichte 
des Handels vortragen, und über mehrere 
Handlungsgegenstande Unterricht ertheilen. 
Die Untversitäts-Bibliothek wird Mon- 
tags, Dienstags, Donnerstags und Frei- 
tags von 11 bis 12 Uhr, Mittwochs von 1 
bis 3 Uhr geöffnet seyn. 
Das Naturalienkabinet der Untversttt 
Mittwochs von 1 bis 2 Uhr. 
Ueberdies wird noch Unterricht ge- 
geben: 
1) im Zeichnen, fuͤr welches der Univer- 
sitaͤts-Zeichenmeister und Maler Hoff- 
mann bestellt ist; 
2) in den für Studirende zur Stärkung und 
Ausbildung ihres Körpers nöthigen Lei- 
besübungen; 
a) im Fechten, in welchem der Univer- 
sitäts-Fechtmeister Rour 
b) in andern, gemeiniglich gymnastisch 
genannten Uebungen, Voltigiren 2c. 
in welchen derselbe, 
c) im Tanzen, in welchem der Univer- 
siräts-Tanzmeister Noharschek, 
d) im Reiten, in welchem der Stall- 
meister Esper auf der Universitäts- 
Reitbahn Unterricht ertheilt. 
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