Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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(Die Zehrung der Gendarmen in den Post- und 
Wirthshaͤusern betreffend.) 
Seine koͤnigliche Majestaͤt haben unterm 
Heutigen in Betreff der Zehrung der Gendar- 
men in den Post= und Wirehshäusern nachste- 
hende allerhöchste Beschlüsse zu fassen geruht: 
1. 
Alles, was die Gendarmen, wenn sie 
sich bei Patrouillen oder Transporten ausser 
ihren gewöhnlichen Quartieren befinden, an 
Brod und Bier in den Wirthshäusern, oder 
in deren Ermangelung in den ihnen von den 
Gemeinds-Vorständen anzuweisenden Quar- 
tieren verzehren, haben sie nach der bestehen- 
den Tare zu bezahlen. 
11 
Hinsichtlich der warmen Kost hingegen 
wird bestimmt, daß eine vollständige einfa- 
che Kostporzion aus einer nahrhaften Suppe, 
einer angemessenen Quantität gut zubereite- 
ten Gemüses, und einem halben Pfund Fleisch 
bestehen sollt, wofür neun Kreuzer zu bezah= 
len sind. 
sñ III. 
Was der Gendarme außer dieser Kost- 
porzion verlangt, hat er nach dem Begeh- 
ren des Wirths besonders zu vergüten. 
München den 20. April 1813. 
  
Den Präfungs-Konkurs für die katholischen 
Pfarramts = Kandidaten im Oberdonau= und 
Rezat -Kreise Dro 1813 betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach den Bestimmungen der allerhöch- 
sten Verordnung vom zo. Dezember 1806 im 
Regierungsblatue von 1807 Seite ào und 
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folgende, dann in Gemaͤßheit der allerhoͤch- 
sten Verorbnung vom 17. Februar 1811, 
„die Pfarr-Konkurs-Stationen betreffend,“ 
wird an dem Size des koͤniglichen General- 
Kommissariats des Oberdonau-Kreises der 
allgemeine Pfarr- Konkurs am 19. des Mo- 
nats Julius laufenden Jahres abgehalten 
werden. 
Sämtliche Kandidaten des Oberdonau= 
und Rezat Kreises, dann des Lokal-Kom- 
missarlats der Stadt Nürnberg werden zu 
diesem Ende aufgefodert, ihre Qualtsikazion 
zu dem Prüfungs-Konkurse nach den Bestim- 
mungen der F. 4 bis 0 einschlüssig der aller- 
hoͤchsten Verordnung vom 30. Dejember 1806, 
und in dem darin vorgeschriebenen Termine, 
bei sonst zu erwartender Praͤklusion, dießorts 
nachzuweisen. 
Eichstaͤdt den 20. April 1813. 
Koͤnigliches General-Kommissariat 
des Ober-Donaukreises. 
Freiherr von Gravenreuth. 
von Walk. 
  
(Den Prüfungs = Konkurs für die katholischen 
Pfarramts-Kandidaten im Isar-Kreise für 
das Jahr 18713 betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Der Prüfungs, Konkurs für die katho- 
lischen Pfarramts Kandidaten des Isar-Krei- 
ses wird Dienstag den 13. Julius dieses Jah- 
res bei der unterzeichneten Stelle seinen An- 
fang nehmen. 
Mir Hinweisung auf die allerhöchsten Ver- 
ordnungen vom go. Dezember 1306, und 12. 
(4o)
	        
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