Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Koͤniglich-Baterisches 
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Regierungsblatt. 
  
XXIV. Stück. München, 
Mitktwoch den s. Mai 18188 
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Die zweckmäßige Fassung der Entscheidungs- 
Gründe berreffend). 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
V.e wahrgenommene Mißgriffe 
in Fassung der, Kraft der Konstieuzion Un- 
sers Reiches dem Erkennenisse beizufügenden 
Entscheidungs-Gründe haben gezeige, daß 
nicht immer die Appellazions, und Unterge- 
richte und deren Referenten den Zweck jener 
Entscheidungs: Gründe genau und richtig in 
das Aug fassen, oder hierüber übereinstim- 
mende Grundsäze befolsen. Da jedoch von 
der zweckmäßigen und gründlichen Abfassung 
der Enescheidungs" Gründe großentheils das 
Ansehen der Gerichtshöfe mit abhängt; so 
haben Wir Uns durch das Ober: Appellar 
slonsgericht den Entwurf zu einer Justrukzlon. 
über die zweckmätige Fassung der Entschei- 
dungs= Gründe vorlegen lassen. Machdem 
Wir denselben selnem Zwecke entsprechend ge: 
funden haben, so ertheilen Wir nach beige' 
fügten von Uns für nothwendig erachteten 
Aenderungen folgender Instrukzion Unsere 
Genehmigung, und befehlen, daß hiernach 
sämtliche Gerichesstellen Unsers Reiches sich 
sorgsamst bemessen. 
München den 27. April 1813. 
Max Josepb. 
Graf Reigersberg. 
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl 
der General Sekret### 
Nemmer. 
Instrukzion 
an 
die Appellazions= und Unterge- 
richte des Reiches 
über die zweckmäßigste Fassung der 
den Erkenntnissen beizufügenden 
Entscheidungs-Gründe. 
&. 1. Durch die Entscheidungs-Gründe 
soll die Rechesverwaltung Publizität erhalten; 
durch ste hören die Aussprüche des Richters 
auf, geheime und verborgene zu seyn; ins. 
dem die Enescheidungs-Gründe den Richter 
in seiner vornehmsten Amts-Funkzion öffent- 
lich vor dem Publikum hinstellen, sollen sie 
ihn auf sich selbst, auf seine Ehre und sein 
Ansehen aufmerksam machen, und ihn vor 
der Gefahr einer jeden Ueberellung bewahren: 
durch sie soll ein verdientes Zutrauen der strei- 
tenden Theile, der peinlich Unrersuchten, der 
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