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Drkeire Klasse.
Stempel von drelsig. Krenzern.
Diese begreift:
e) Gewalts= und Vollmachts-Ertheilungm.
D5) Die Zltazionen, sich ver Gericht zu
stellen, und das Verurtheilte zu bezahlen,
Moratorien, Inrerzessionalien und. Pra-
motorialien.
) Geringere Dienstes-Verleihungen, gens.
liche Pfründen und Pensions-Bewilli=
gungen, welche die Summe des jahrli-
chen Gehalts oder Ertrags von loo fl.
nicht erreichen.
Vlerte Klasse.
Stempel von einem Gulden.
Unter diese gehören:
a) Die Berechtigungen hu Professionei und
Gewerben in Maͤrkten und auf dem Lande.
b) Die Ertheilungen von Tisch- Titeln.
Fünfte Klasse.
Stempes ven zwei Guden.
In dlese fallen:
Die Diplomen für Doktoren und Lizen=
ziaten.
5) Die Greßfährigkeits-Erklérungen eder
veniac getatis, die Präsentazlonen und
Passesstons= Befehle auf beisitiche Dltin-
den aller Art.
c) Die Berechtigungen zu Professienen und
Gewerben in Städten, Handels und Fat
brik-Konzessionen, in Städ#in. sowohl;
als auf dem Lande.
) Die Ertheilung des scheru Geleit#
(Salvus conduckus), die Schuz-Briefe-
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DQechöte #Klasst
Stempel von drei Gulden.
Dieser Klasse unterliegen:
#a) Die Judigenats-Bewilligungen.
b) Bestätigungen, oder neue Perleihungen
der Stadt, und Gemeinde-Privileglen.
JPc) Brsondere Ertheilungen von Privilegien
an einzelne Individuen.
Siebente Klasse.
Stempel von zehn Gulden.
Diese begreift:
die Konzessienen für öffentliche Jahr und
Viehmärkte.
Achte Klasse.
Stempel von dreißig Gulden.
Dieser Klasse unterliegen:
die Urkunden über den privilegirten Ge-
richtsstand.
Neunte Klasse.
Stempel ven sechzig Gulden.
Der Stempel dieser Klasse ist zu lösen
für das Adels= Dliplom mit dem Prädikate
von, samt allen darunter begriffenen Ab-
Kufungen.
Zehnte Klasse.
Stempel von neunzig Gulden.
(Hletunter eignet sich die Erhebung in den
Freiheren-Srtand.
Eilfe Klasse.
Stempel ven hundert und zwanzig Gulden.
Dieser Betrag wird von der Erhebung
in den Grasen-Stand erholt, und glei-
chem Stempel unterliegen auch die Verlel-
hungo= Urkunden über die Kronämter
des Reiches.