Koͤniglich-Baierisches
101.0
Regierungsblatt.
XXXNN,. Stäck. München, Mittwoch den 18. August 1813.
Allgemeine Verordnung.
CDie Untersuchung und Bestrafung der Fleisch-
Aufschlags-Defraudazionen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir durch Unsere Verordnung
vom 30. Jänner d. J. den gesammten Fleisch-
Aufschlag an die Kommunen überwiesen,
und denselben die Perzepzion dieses bisheri-
gen Aerarial-Gefälls auf ihre eigene Regle
überlassen haben; so wollen Wir auch in
dessen Folge die durch das Mandat vom
31. Dezember 1gog ausgesprochenen Bestim-
mungen rücksichtlich der Untersuchung und
Bestrafung der Fleisch-Aufschlags-Defrau-
dazionen dahin modifiziren, daß hierüber von
nun an Unsere untern Polizei= Behörden in
erster, und Unsere General-Kreis-Kom-
missariate in zweiter Instanz erkennen, die
weitern Rekurse aber, wo solche ob sum-
mam appellabilem zulässig sind, mir Ein-
haltung der allgemein vorgeschriebenen Frist
von dreißig Tagen, Unserm geheimen Rathe
zur Errscheidung vorbehalten bleiben sollen.
Uebrigens belassen Wir es bei den durch
hedachtes Mandat festgesezten Strafen, so-
wohl gegen die Defrandanten, als auch ge-
hen nachlässige und untreue Einnehmer, und
befehlen den Polizei: Behörden wiederholt,
auf alle Unterschleife wachsam zu seyn.
Diese Unsere Entschliessung wird durch das
Regierungsblate zu Jedermanns Wislenschaft
und Nachachtung hiedurch bekannt gemacht.
München den 7. August 1813.
Max Joseph.
Graf ven Monegelas.
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General-Sekretaͤr
G. von Geiger.
Bekanntmachungen.
(Kundmachung eines Generalpardons.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Da Wir Uns bewogen gefunden haben,
fuͤr diejenigen, welche von Unserem Linien-
Militaͤr oder den mobilen Legionen entwichen
sind, oder sich der Pflichtigkeit zum Linien-
Dienste, oder zur Nazional-Garde II. Klasse
entzogen haben, einen Generalpardon zu er-
theilen, so lassen Wir denselben hiemit durch
das Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß
bringen.") München den 15. August 1813.
Mar Jose ph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen. allerhdchsten Befehl
der General= Sekretär
von Baumiller.
50 S. unten den Armee-Besehl vom 15. Ang. I. J. S. 1029.
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