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Gulden jaͤhrlich; — fuͤr die der zweiten
Klasse auf r100 Gulden jährlich be-
stimmt; und was der mit solchen Deka-
naten verbundenen Pfarrstelle fassions-
gemäß an diesem Ertrage fehle, soll als
Funkzions-Zulage den zu Distrikts-De-
kanen definiciv bestellten Pfarrern ver-
williget werden, und der Termin der Ber-
willigung dieser Zulagen vom 1. April
des laufenden Jahres anfangen. Hin-
gegen soll bei jeder künftigen Wiederbe-
sezung der Distrikts-Dekanate die Bezah-
lung der denselben bewilligten Kirchen-
Visteazions-Gebühr von 3 fl. aus den
vermöglichern Distrikts-Kirchen-Aera=
rien aufhören, und den Distrikts-De-
kanen zur Pflicht gemacht werden, sich
mit den als Distrikts-Schul-Inspektoren
ihnen bewilligten Visitazions-Gebähren
um so mehr zu begnügen, als die Kir-
chen= Visttazionen mit den Schul= Visi-
tazionen gleichzeitig vorgenommen werden
können.
3) Im General: Dekanate des Rezarkreises
werden als Dekanate der ersten Klasse
bestimmt:
Ansbach, Alrdorf, Dinkelsbühl, Ei-
nersheim, Erlangen, Feuchtwangen,
Gräfenberg, Gunzenhausen, Hersbruck,
Insingen, Kadolzburg, Kolmberg, Lauf,
Neustadt an der Aisch, Rochenburg,
Schwabach, Uehlfeld, Uffenheim, Was-
sertrudingen, Windsbach, Windsheim
und Nürnberg; —
108.
als Dekanate der zweiten Klasse aber
Burghaßlach und Markt-Erlbach.
München den 13. August 1313.
Graf von Monegelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. von Kobell.
(Die Konurs-Noten der katholischen Pfarramts-
Kandidaten in dem Regenkreise vom Jahre
1811 betresffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben die
Klassifkazion der katholischen Pfarramts-
Kandidaten für den im Regenkreise, im Jahre
18711 angeordneten Prüfungs Konkurs al-
lergnddigst genehmiget, und befohlen, daß
jedem derselben ein Zeugniß über die erhal-
tene Note ausgestellt werden solle.
Süämtliche Kandidaten werden daher auf-
gesodert, solches bei dem Erpedizions Amce
des königlichen General-Kommissariats in-
nerhalb 6 Wochen nach gegenwärtiger Be-
kanntmachung persoönlich, oder durch einen
Bevollmächtigten gegen Entrichtung der Tar-
und Siegelgebühr um so gewisser zu erheben,
als nach dem Verlaufe dieser Zeit die Ac-
teste den Sáumigen auf ihre Kosten zuge-
schickt werden.
Regensburg den r1. August 1813.
Königliches General-Kommissa-
riat des Regenkreises.
von Schmitt.
Resch.