Lit. A.
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4. 16. Die sechsce und lezte
Hauptklasse endlich besteht aus
den mir Konzession versehenen
Gewerbs- und Handelsleuten.
F. 17. Bei den gegründeten Beschwerden
gegen die dermalige Klassisikazlon der Ge-
werbsteuer, welche ohnedieß eine Revision
und Rektifikazion dieser Abgabe nothwendig
machen, wollen Wir dem Kriegssteuer-Beis
trage dieser Klasse nicht die Gewerbsteuer
zum Grunde legen, sondern die sämtlichen
Gewerbsleute nach einer besondern, der Aus-
dehnung und Natur ihrer Gewerbe und ih-
rer örtlichen Kage angemessenen Klassistkazion
i Konkurrenz ziehen.
C. 18. Wir destimmen hienes felgende
fünf Klassen, deren jede fünf Unterabthei-
lungen zählt, in welche die, in der Anlage
nach alphabetischer Ordnung verzeichnecen
Gewerbe auf die hierin bezeichnere Art ein-
zureihen sind:
Klasse. Unterab-
thellung.
Kriegssteuer-
Simplum.
fl. 6 kr.
— 8
10
15 —
20.
— #
—
—
!10 2
-
2â—
—-
1!
# — 24
* — 30
54
12
36 —
——-- " —.
—— —
1168
Klasse. Unkerab= Kriegesteuer-
tbeilung. Simplum.
1 — — — 2 fl. „ kr.
2 — — — 2 — 21 —
II. 3 — — — 3—
4 — — — 3 — 56 —
5 — — — 4 — 12 —
1 — — — 5 — * –
ul — — 5
w. 453 — — — 7 —
4 — — — 8s — - —
5 — — — lo — t —
1 — — — 12 — —
2 — — — 15— —
V. 3— — — 20 — ! —
4 — — — 25— —
5 — — — 30 — —
F. 10. Wenn Jemand in mehrfachen Ei-
genschaft, z. B. als Beselderer, als Guts-
besizer, als Kapitalist, 2c. Kriegosteuerpflich-
tig ist, so muß die Kriegsteuer für jede
Eigenschafe besenders berechnet und bezahle
werden, und Wir gestatten von dieser Regel
nur für die in der Klasse I. Nro. 5. vor-
kommenden Lehrer, Schriftsleller und Künst-
ler in so ferne eine Ausnahme, als solche
zugleich als Besoldete, Kapitalisten, Guts=
besizer, 2c. die Kriegssteuer zu entrichten ha-
ben, in welchem Falle sie von der nach dem
F. 5. gegenwärtigen Edikte treffenden Steuer
befreit bleiben.
F. 20. Die Belegung der Steuerpflichti-
gen der ersien drei Hauprtklassen mit den in
den verschiedenen Unterabtheilungen bezeich-
neten Beitrags-Quoten hat lediglich nach