1273
Koͤniglich-Baierisches
1274
Regierung sblatt.
IW. Stück. München, Samstag den 16. Oktober 1818.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Gerichtbarkelt über die Razional= Garde
II. Klasse betreffend.)
Wir Marximilsan Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Durch die an Uns gebrachten Anfragen fin-
den Wir Uns bewogen den G. 18. Unserer Ver-
ordnung vom 10. Juni dieses Jahres wegen
Errichtung einer Nazional: Garde') dahin zu
erlutern, daß die Nazlonal' Garde II. Klasse
während der wirklichen Dienstesleistung, nicht
nur in eigentlichen Dienstsachen, sondern
auch in allen Gegenständen der Strafgerichte-
barkeit Unsern Militärgerichten unterstehen,
und nach den für Unser Linien, Milteär be-
stehenden Strafgesezen abgewandelt werden
sollen.
Wir lassen gegenwaͤrtige Entschließung
durch das Regierungsblatt zur allgemeinen
Kenntniß bringen.
Muͤnchen den 8. Oktober 1813.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kduiglichen allerhochsten Befehl
der General Sekretär
von Baumuller.
) S. Rggsbl. I. J. S. 849. u. folg. in apocio §. 18.
auf S. 956.
(Den peremtorischen Termin für die Keklama-
zionen wider das allgemeine Steuer-Provi-
sorium betreffend)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In dem Edikre vom 30. September 1811
über die Reklamazionen wider das allgemeine
Scteuer-Provisorium ) haben Wir sowohl für
die Eingabe der Reklamazionen gegen zu hohe
Besteuerung, als auch für die ex ollicio zu
verfügende Erhöhung zu niederer Steuer-
Kapitale und Gewerbssteuern eine peremteri-
sche Zeitfrist von einem Jahre festgesezt.
Nachdem aber Zweifel entstanden sind, wie
es zu halten sey, we die Errichtung der In-
sormazions,- Instanzen verspatet worden ist?
und wann der peremtorische Termin für die
Reklamazionen er ollicio sein Ende erreiche?7
so erklären Wir:
1) Wenn in einem Seeuerdistrikte das erste
Steuerziel nach dem allgemeinen Steuer-
Prootsorium schon früher erhoben war,
als daselbst eine Informazions, Instanz
zur Begründung der Neklamazionen er-
richtet war, so beginnt der peremtorische
Termin zur Eingabe der Reklamazionen
gegen zu hohe Besteuerung erst mit dem
Tage, an welchem die Errichtung der
S. Mggsbl. v. J. 1811. S. 1521. u. s. f.;
(70)