Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

1353 
Koͤniglich-Baierisches 
1354 
Regierungsblat t. 
  
LIX. Stück. München, Mittwoch den 10. November 1813. 
  
Bekanntmachungen. 
Die Termins-Werlängerung des General-Par- 
dons. (Rggsbl. lI. J. St. XXXXIII.) 
Armee = Befehle. 
Munchen, den r. November 1813. 
De. Termin der am r5. August gegen- 
wärtigen Jahres für Deserzion und Wider- 
spenstigkeit bewilligten Amnestie soll bis zum 
einschlüssig 31. Jänner des künftigen Jahres 
1814 verlängert, sohin denjenigen, welche 
gemäß den Bestimmungen der eben erwähnten 
Verordnung binnen dieser Zeit zu ihrer 
Pflicht wieder zurück kehren, noch volle Ver- 
zeihung und Straflosigkelt bewilliget seyn. 
Max Joseph. 
von Triva. 
München, den 3. November 1813. 
Der Armee wird dae bereits erlassene Edikr, 
wegen Vermehrung der Nazional-Streit- 
kräfre, und der allgemeinen Landesbewaffnung, 
durch die Anlage bekannt gemacht. ) 
Des Kronprinzen von Balern König- 
liche Hoheit und Liebden erhält das 
Ober-Kommando über alle nach dieser Ver- 
ordnung sich im Junern des Reiches bilden- 
den Korps. 
*) R96b S. St. LVII. 
Demselben ist der Divisions-General von 
Raslovich beigegeben. 
Der Koönig vertraut auch in dem nun 
entscheidenden Augenblicke auf die so vielfach 
bewährte Tapferkeit Seiner Armee. 
Die dltern und neuern Korps werden 
den Ruhm derselben theilen, und nach er- 
kämpftem Frieden mit ihr den Dank des ge- 
retteten Vaterlandes erndten. 
Max Joseph. 
von Triva. 
  
(Die stadtgerichtlichen Zivil-Prozeß-Tabellen für 
das erste Semester 1813 betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs. 
Nachfolgende summarische Uebersicht über 
die Zahl aller bei den königlichen Sctadt- 
Handels: und Wechsel: Gerichten im ersten 
Semester 1813 verhandelten Zivil-Reches- 
Socreite und Konkurs-Prozesse, dann der ab- 
gehaltenen Kommissionen, wird hiemit zur 
öffentlichen Kenniniß gebrachr. 
München den z. November 1873. 
Graf von Reigersberg. 
Durch den Micisier 
der General-Sekretär 
von Nemmer. . 
(05)
	        
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