1409
Koͤniglich-Baierisches
1410
Regierungsblatt.
LXII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 17. November 7813.
Allgemeine Verordnung.
(Das Uniforms- Reglement fuͤr das Buͤrger-
Militaͤr betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Un Einfoͤrmigkeit und Gleichheit in der
Uniform und der Bewasfnung bei Unserm
Bürger-Militär zu erhalten, haben Wir
für zweckmäßig erachtet, ein Uniforms-Re-
glement in der Anlage demselben zu geben,
dessen genaue Befolgung Wir hiemit anbe-
fehlen, und Unsere General: Kreis, und
Stadt: Kommissariate, dann Musterungs-
Kommissäre beauftragen, jede Abweichung
hievon auf der Stelle zu entfernen, und
sich hiernach zu achten.
München den 31. Oktober 1813.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. von Kobell.
Uniforms' Reglement.
§. 1. Infanterle, Kavallerie und Ar-
tillerie des königlich baierischen Bürger-Mi-
litdrs tragen einen dunkelblauen, die Schü-
zen allein einen dunkelgrünen, bis an die
Kniekehle reichenden Rock, ohne Klappen
und Seitentaschen, vorne durch eine Reihe
von neun Knöpfen geschlossen, mit einem
Unterfutter von der ndmlichen Farbe.
I. 2. Der Kragen, die Aermel: Auf-
schlge, und der Vorstoß find hellblau; der
Rock schließt sich oben am Halse, und unten
in der Gegend des Nabels über das dunkel-
blaue, bei den Schüzen graumelirte, Bein=
kleid so an, daß weder oben vom Hemde,
ober Weste, noch uncen von lezterer etwas
sichtbar wird.
O. 3. Die Füslliere haben zwei dunkel-
blaue, hellblau eingefaßte Schleifen für den
Patrontaschen= Riem, und die Säbel-Kup,
pel auf den Schultern liegend.
. 4. Die Kuöpfe sind von weißem Me-
talle, glatt, und von gleicher Groͤße.
S. S. Der dreifach aufgestulpte Hut ist
an den Kanten mit einem Drathe, und star-
kem schwarzen Bande eingefaße; auf dem-
selben find weiß kamelgarnene Kordons, und
die Nazional Kokarde, von gleicher Größe
und Form, über welche ein weißes Börrchen
von der Breite eines halben Zolls liegt, und
(odo)