Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Tuche, wie auch die Pistolen-Deckel, wel- 
che, so wie die Schabracke, bet den Bür- 
ger-Soldaten mit einer zwei Zoll breiten 
glatten kamelgarnenen Berte eingefaßt sind; 
über die Oeffnung der Halfter liegt ein Ue- 
berwurf von schwarzem Schafpelze. 
Beli den Unteroffizieren ist über dieser 
Bortenoch elne zweite, von einem Zoll Breite 
angebracht. 
#. 30. Bei den Ritrmeistern und Lieu- 
tenants umgiebt die Schabracke eine zwei 
Zoll breite glatte silberne Borte; bei den 
Majors ist über derselben noch eine andere, 
von einem Zoll Breite, bei Leztern ist an 
den beiden hintern Enden noch ein sechs Zoll 
hohes, und vier Zoll breites mit Eichen- 
zweigen umgebenes Oval angebracht, wel- 
ches mit in Blau und Silber gestickten 
Rauten angefüllt ist, und über welchem sich 
eine mit Silber gestickte Krone befindet. 
Die Stabs= und Oberoffiziere haben 
einen Ueberwurf von Bärenpelz. Der Man- 
telsack ist hellblau, mit einer weißen Borte. 
§. 4% Der Zaum der Pferde der 
Bärger-Soldaten, die Unteroffiziere einge- 
schlossen, ist von schwarzem Leder, ohne an- 
dere Dekorazion, als daß derselbe, dann 
das Vorder= und Hinterzeug mit ovalen, 
und runden metallenen Buckeln beschlagen ist. 
Die Trense muß abgesondert seyn. 
§. Au. Bei den Stabs; und Unter, 
ofüzteren ist noch eine weitere Dekorazion 
durch Sterne damit verbunden. 
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§. 42. Die Stabs-Offziere der In- 
fauterie haben das Pferdzeug, wie jenes der 
Kavallerie-Masors, und die Adjutanten, 
wie die Kavallerie Lieutenants. 
#. 43. Wo sich eine neue Kavallerie 
bildet, und auch da, wo die schon bestehende 
sich zu einer sukzessiven Abänderung verste- 
het, ist es gestattet, daß die Bürger-Ka- 
vallerie sich der Sä#tel mit Lösseln und 
Schabracken, welche ganz den Sattel de- 
cken, nach dem Schnitte der Chevaurlegers= 
Satteldecken, da dann der Ueberwurf weg- 
bleibt, sich bediene; nur müssen die Ver- 
zierungen vorschristmäßig angewendet werden. 
I. 44. Die Individnen des Unter- 
Stabe unterscheiden sich dadurch, daß sie 
den Degen, oder den Säbel um den Leib 
gegürter tragen. 
I. 45. Der- Regiments-Quartiermei= 
ster, Regiments-Audikor und Regiments-= 
Chirurg, tragen die Uniforme eines In- 
fanterte-Offizters mit den Epauletten, auf 
welchen die Rangzeichen eines Kapitäns an- 
gebracht sind, und eine Kontre-Epaulette. 
§. 46. Die Bataillons-Quartiermel= 
ster, Bataillons-Auditors und Bataillons. 
Chirurgen, tragen die nämliche Uniforme, 
jedoch nur mit dem Rangzeichen eines Ober- 
lieurenants. 
#S. 47. Die Unterchtrurgen haben das 
Epaulert eines Junkers, mit dem Kontre 
Epaulerte dieses Grades. 
§. 48. Der Zeugwart trägt da, wo
	        
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