Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

1479 
(Die provisorische Tarorduung in Hinsicht auf 
die Lehenschätzungen betreffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da Uns angezeigt worden ist, daß die 
zum Behrfe der Lehens, Allodiftkazionen er- 
soderlichen Schäzungen größtentheils durch 
eigene Landgerichts: Kommisssonen besorgt 
werden, und die hierauf erlaufenden Kosten 
nicht selten den Werth geringer behenparzel= 
len absorbiren, so wollen Wir, daß sich von 
sämtlichen Gerichts n Behörden nach dem 
#. 55. Unserer provisorischen Taxordnung 
geachtet, und von ihnen die kehenscházun- 
gen zum Behufe der Allodistlkazionen, wenn 
sich die Interessenten miteinander gütlich ver- 
stchen, den Parteien nicht aufgedrungen, 
sondern ihnen zestartet werden solle, daß zur 
Ersparung der großen Kosten die tarabeln 
Objekte lediglich durch die Schäzleute in Be- 
#leitung der Gerichtsdiener eingesehen, und 
hienach erstere zu Procokoll vernommen wer- 
den, wobei die Depurate der Gerichtsdiener 
und Schäzleute, se wie die Taxen für die 
Pretokollirung nach den O#. 38. 48. 60. 60. 
der provisorischen Taxerdnung zu berechnen 
sind. 
Muͤnchen den 26. Oktober 1818= 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General Sekretaͤr 
G. von Gelger. 
– 
1440 
Bekanntmachung. 
  
(Die Zivil, und Krimlnal-Geschäfrstabellen des 
koniglichen Ober-Appellazionsgerichts, dann 
der scmtlichen Appellazions= und Ubrigen Ge- 
richte II. Instanz für dgs III. Quartal 1311 
betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Nachstehende vier summarische Uebersschten 
enthalten die von dem königlichen Ober, Ape 
pellazionsgerichte, dann sämelichen Appella- 
ziens= und übrigen Gerichten II. Instanz, 
sowohl im Zivil= als Kriminal: Fache im 
III. Quartal 1813 gelieferten Arbeiten, und 
werden hlemit zur allgemeinen Keunmiß ge- 
brache. 
München den 10. November 19146 
Graf Reigersberge: 
Durch den Mlalster 
der General = Sekrercke 
von Remmer-
	        
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