Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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bis zu vo fl. steigende Geldstrafe verhaͤngt Post-Direkzion auf, Unsere Postbehoͤrden 
und eingetrieben werden soll. und Poststaztonen über die bei dem Estaf- 
XX. fettenwesen einzutretende geeignete Manipu- 
Wir wollen, baß Unseren Post-Erpe' lazions= und Spediztons= „Weise, Dienstord- 
dizionen, Poststallmeistern unb'Posthaltern nung und Rechnungspflege durch besondere 
die derselben gebührenden. Estaffettengelder Instrukzion gehdrig anzmweisen, uyd über 
jederzeit baldigst ausbezahlt werden sollen. den Vollzug alles dessen strenge zu wachen 
Die Berichiigung derselben soll daher spaͤ- 
testens in dem Laufe der Monate April, 
Juli, Oktvber, Jäm#ner für das sedes- 
mal abgeschlossene Bierteljahr vollzogen wer- 
den. Unsere Ober-Postämter haben über das 
Estaffetten: Rechnungswesen ihres Bezirkes, 
und über dir Berichtigungen der schuldigen 
Zahlungen sorgsamst zu wachen, auch die 
Röckstände, wo folche liqutd sind, nach 
Beschaffenheir der Sache mit Exekuzion ein 
zutreiben. Wir wollen daher Unsere, um 
term 12. Dezember 1809 (Regierungsblatr 
v. J. 1809. St. LXXXIV.) etlassene, 
das Exekuzlonstrcht der Postbehdͤrden betref- 
fende Verordnung andurch ausdruͤcklich auf 
die Estaffetten- Zahlungen ausdehnen. 
Wir versehen Uns von dem schuldigen 
Eifer Unserer Postbehoͤrden und Poststazio- 
und zu halten. 
München den 16. Dezember 1813. 
Aus Seiner Majestät des Kdnigs Syzzi 
Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf kniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. von B humills. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die erlassenschafte-Tabellen sämtlicher Stadt- 
gerichte vom 1. Jänner bis lezten. Septem- 
ber 1813 betreffend.) 
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Ministerium der Justiz. 
  
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die nachfolgende summarische Ueber- 
nen, daß vieselben sich die eilige und sorg= siche emthält alle bei den königlichen Stadt- 
same Befbrderung der Estaffetten um so gerichten des Reiches in Verlassenschafts, 
mehr werden angelegen seyn lassen, als bei sachen vom 1. Jänner bis lezten Septem- 
dieser ihrer Dienstleistung Unser allerhöchstes ber 1813 geleistete Arbeiten, und wird hie- 
Interesse, so wie das der Privaten im hö- 
heren Grade befangen ist, die nachlässsg und 
schuldig befundenen Postbediensteten aber 
großer Verantwortlichken und Bestrafungen 
auogese### ölerben. 
Uebrigens tragen Wir Unserer General= 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München den al. Dezember 1813. 
Graf von Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekretä# 
v. Nemmer. 
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