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Scházungen u. s. w. zu sammeln, die
Nechnung nach geendeter Rindvieh,Pest in
lihren Bezirken zu stellen, und ihrem vor-
gesezten General: Kreis, oder Lokal Koms
missariate einzusenden.
3) Nach vorgenommener Revision werden
Uns diese Rechnungen mit dem Hauptbe:
richte (Titel III. Zifer 60.) zur Genehmit-
gung vorgelegt.
6) Bet der gemachten Versicherung des Scha-
denersazes werden sich Unsere Unterthanen
der etwas hartscheinenden Maßregel des
Todtschlagens des kranken und verdächtigen
Viehes, welches einzig zur schnellen Unter-
drückung einer so landesverderblichen Plage
angeordnet wird, willig unterwerfen, und
sich überhaupt beeilen, das Erkranken ihres
Nindviehes nach der Vorschrift anzuzeigen.
Sollten jedoch einige, ihren eigenen Vor-
theil und das durch die angeordneten Maß-
regeln beabsichtete öffentliche Wohl vergessen,
boshafter Weise ihr krankes Vieh verheim-
lichen, oder sich dem durch die Kommission
nothwendig erachteten Tod#schlagen desselben
widersezen: so werden sie der ausgesprochenen
Wohlthat des Ersazes verlustig, und über-
dieß noch nach der Strenge der Geseze be-
straff. München den 22. Dezember 1813.
Aus Seiner Majestät des Kbnigs
Spezial-Vollmacht.
Graf von Monrgelas.
Auf kdniglichen allerbechsten Befehl
der General-Sekretä#r
6. von Kobell.
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Beilage Zifer 1.
Borschriften der Grenz= Sperre.
+. 1. Sogleich nach Bekanntwerdung
2er vorstehenden Verordnung wird das Ein-
ebringen nachgenannter Gegenstände über die
slämelichen Grenzen des Reiches verboten,
znd eine vollkommene Sperre derselben ver-
haͤngt.
1) Rindvieh jeder Gattung todt oder le-
bendig.
2) Fleisch, Eingeweide, rohe Häute,
Hörner, Haare, und ungeschmolzener Talg
vom Rindvieh.
3) Endlich alle übrigen haarigen rauhen
uUnd porösen Körper, als:
a) Dung jeder Art,
h) Decken, Kozen und Matten,
c) Federn,
d) Heu, Klee, Grummath und andere
Futter- Kraͤuter,
e) Leimleder oder Abgang von Häuten,
1) Stroh, Streue, Spreu und H4,
ckerling,
8) Bein-Mist,
h) Beine, rohe ungearbeitete,
i) Borsten,
Kk) Haare von Böcken, Geisen, Hun-
den, Kazen, Kizen, Kaninchen,
Schafen, Pferden 2c.,
welche, wenn sie mit dem Pest. Stofe auf
irgend eine Weise in Berühung kommen,
ihrer Natur, und vielfästiger Erfahrung
gemäß sehr leicht denselben aufzunehmen,